Am 6. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu geplanten Änderungen von Verordnungen des Umweltrechts eröffnet, schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung. So zur Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, zur Luftreinhalte-Verordnung, zur Abfallverordnung und zu mehreren Verordnungen im Bereich der Biotope.
Die Vernehmlassung dauert bis am 20. März 2025. Die Anpassungen harmonisieren die Regulierung von PFAS und Mikroplastik mit internationalem Recht und stärken unter anderem den Schutz der Biotope, schreibt der Bundesrat
Stärkung des Umweltschutzes
Um den Handel zu stärken und Gesundheit und Umwelt besser zu schützen, soll die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) an das geltende internationale Recht angeglichen werden. Dafür sollen Regelungen des EU-Rechts zu per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) und zu Mikroplastik übernommen werden, heisst es.
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Zudem sollen bestehende Vorschriften zu bleihaltigem Polyvinylchlorid (PVC) und Formaldehyd verschärft und Regelungen zu ozonschichtabbauenden Stoffen und synthetischen Treibhausgasen angepasst werden. Mit den Anpassungen kommt die Schweiz internationalen Verpflichtungen nach und bildet den aktuellen Stand der Technik ab.
Verlängerung der Bioethanol-Regelung
Von Mai bis September darf in der Schweiz nur Benzin mit niedrigem Dampfdruck verkauft werden. So gelangen weniger Schadstoffe in die Luft. Wird dem Benzin Bioethanol beigemischt, darf der Dampfdruck hingegen höher sein. Für solches Benzin gilt in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) eine besondere befristete Ausnahmeregelung, heisst es.
Diese soll erneut um fünf Jahre verlängert werden, bis zum 30. September 2030. Ein Auslaufen der Ausnahmeregelung könnte zu einem Rückgang des Absatzes von Benzin mit Bioethanol führen. Die aktuelle Entwicklung im Benzinmarkt zeigt, dass nur noch rund die Hälfte des getankten Benzins unter die Ausnahmeregelung fällt. Eine weitere Verlängerung ist daher angezeigt.
Stärkung des Biotop-Schutzes
Die Biotope von nationaler Bedeutung machen heute 2,3 Prozent der Schweizer Landesfläche aus und leisten einen wichtigen Beitrag für die Biodiversität. Die anstehende Revision beruht auf Anträgen der Kantone und strebt an, die ausgeschiedenen Flächen auf Bundes- und Kantonsebene besser aufeinander abzustimmen.
Die Anpassungen sollen die Nutzung von an Biotope grenzenden Flächen erleichtern und den Biotopschutz stärken, schreibt der Bundesrat. Betroffen seien die Verordnungen über Hoch- und Flachmoore, Amphibienlaichgebiete und Trockenwiesen. Insgesamt nimmt die Fläche der nationalen Biotope um 0,04 Prozent der Landesfläche zu.
Erhöhung der Phosphor-Rückgewinnung
Die Schweiz hat zum Ziel, ihren Phosphor-Kreislauf zu schliessen. Phosphor kann in der Landwirtschaft als Dünger verwendet werden, geht heute jedoch noch in der Abfallverbrennung verloren.
Die Änderung der Abfallverordnung (VVEA) soll deshalb die Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm sowie Tier- und Knochenmehl gemäss revidiertem Umweltschutzgesetz präzisieren, schreibt der Bundesrat. So solle der Phosphor aus Klärschlamm ab 2026 teilweise, jener aus Tier- und Knochenmehl weiter vollständig rückgewonnen werden.