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3,5% Acker-BFF: Bio Suisse und IP-Suisse gegen Verschiebung

Bio Suisse und IP-Suisse wollen die Einführung der 3,5% Acker-BFF nicht mehr verschieben. Diese soll 2024 kommen.

sal |

Als es an der Delegiertenversammlung der Bio Suisse darum ging, ob der Bio-Dachverband den Ständeräten in einem Brief die Zustimmung zum skizzierten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative empfiehlt, sagte Biobauer Sepp Sennhauser, Delegierter der Bio Ostschweiz, Bio Suisse könnte ja auch einen Brief zu den 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) schreiben, über die das Parlament in der Wintersession ebenfalls entscheiden werde.

Bio Suisse im April für Verschiebung 

«Bitte, stimmt dem zu!», sollte es laut Sennhauser in dem Brief heissen. Der Mann aus Rossrüti SG bezog sich wohl darauf, dass der Bio-Suisse-Präsident Urs Brändli an der letzten Bio-Delegiertenversammlung im Frühling bekanntgegeben hatte, dass er an der Sitzung der Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbandes vom 20. April einen bemerkenswerten Antrag einreichen werde.

Und zwar werde er eine Verschiebung der Einführung der obligatorischen 3,5 Prozent BFF auf der Ackerfläche vom 1. Januar 2024 auf den 1. Januar 2025 fordern. Das tat Brändli dann auch. Und forderte gleichzeitig, dass mehr Massnahmen als bisher vom Bund vorgesehen an die 3,5 Prozent angerechnet werden können. SBV und Bio Suisse brachten diesen Vorschlag im Rahmen der Vernehmlassung zum Agrarpaket 2023 ein, die am 2. Mai 2023 zu Ende ging.

Identische Forderungen

Quasi dieselbe Forderung wie Brändli erhebt Bäuerin und SVP-Ständerätin Esther Friedli in einer Motion, die sie am 15. Juni eingereicht hat. Der Text der Motion lautet: «Der Bundesrat wird gebeten, die Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche im Ackerbau vom 1. Januar 2024 auf den 1. Januar 2025 zu verschieben. Für mehr Effizienz und Akzeptanz sollen sinnvolle zusätzliche bereits bestehende Massnahmen geprüft und angerechnet werden. Damit können unerwünschte Nebeneffekte vermieden werden.»

Sie verwies in der Begründung auch auf den Verschiebungswillen bei Bio Suisse. Der Ständerat hat Friedlis Motion am 28. September mit 30 zu 9 Stimmen angenommen. Unter den Ja-Stimmenden war auch die Baselbieter Biobäuerin und Grünen-Ständerätin Maya Graf. Sie sagte bei der Behandlung im Ständerat: «Die Umsetzung der Massnahmen, wie sie dargestellt wurde, ist unbefriedigend und stellt vor allem die Biolandwirtschaft vor Probleme. Wir müssen die Biolandwirtschaft und die Landwirtschaftsbetriebe, die Landwirtinnen und Landwirte motivieren, mitzumachen und ihren Beitrag zu leisten, wie auch wir unseren Beitrag an die Förderung der Biodiversität in anderen Bereichen leisten müssen.»

Es sei daher sinnvoll, ein Jahr länger zu haben, um Lösungen zu finden, die eine befriedigende Umsetzung brächten für die Landwirtschaft und für die Biodiversität.

«Jetzt ist es zu spät»

Ein Meinungsbeitrag von Urs Brändli, Präsident Bio Suisse, und Andreas Stalder, Präsident IP-Suisse, in der «Bauernzeitung» vom vergangenen Freitag macht nun klar, dass Sennhausers Idee mit einem Brief ans Parlament nicht nur nicht eintritt, sondern dass Bio Suisse nun eine andere Position hat. Entscheidend ist der Zeitpunkt, die Situation ist jetzt wieder eine andere. Die beiden schreiben: «Wir haben uns im Mai an dieser Stelle für die Einführung der 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf Ackerflächen (Acker-BFF) ausgesprochen.» Eine hohe Biodiversität sei die Basis für die Lebensmittelproduktion von heute und morgen, sie nennen die Stichworte Bestäubung und Nützlinge.

«Wir haben aber auch klar gefordert, dass vor der Einführung offene Fragen geklärt werden», schreiben die beiden weiter. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) habe die Verbesserungsvorschläge noch nicht aufgenommen, das müsse es noch tun. Dass Brändli einst selbst an der Landwirtschaftskammer die Verschiebung um ein Jahr gefordert hat, wird im Meinungsbeitrag nicht erwähnt. Die beiden verweisen im dritten Abschnitt auf die Motion Friedli, die eine weitere Verschiebung der Einführung der 3,5 Prozent um ein Jahr fordert.

«Spielregeln nicht ändern»

Und halten ihre Meinung dazu deutlich fest: «Eine Verschiebung zum jetzigen Zeitpunkt kommt zu spät und führt zu einer Ungleichbehandlung der Betriebe. Einige Betriebe haben noch zugewartet. Die Mehrzahl hat in guten Treuen bereits Acker-BFF gesät oder diese in der Fruchtfolge bereits verbindlich eingeplant.» 

Die Spielregeln im laufenden Spiel zu ändern, schaffe Unsicherheit und führe zu Unfrieden innerhalb der Landwirtschaft. «Die rechtsverbindliche Einführung der 3,5 Prozent Acker-BFF per 1. Januar 2024 ist aus Sicht von Bio Suisse und IP-Suisse aus den genannten Gründen wichtig», schreiben die zwei. Sie schreiben, der Bundesrat sollte im Sinne eines Entgegenkommens Folgendes prüfen: Kontrollen durchführen, aber im Jahr 2024 auf Sanktionen verzichten.

Kommentare (2)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Stadtbauer | 20.11.2023
    Ja Herr Brändli!
    Falsch und Verlogen wie eh und je... ..
    • Luzerner Bauer | 22.11.2023
      Verlogen, gegenüber den Bauern die sich schon auf die neuen Vorschriften vorbereitet haben, wäre es, wenn die Acker-BFF nächstes Jahr nicht eingeführt würden...
      Auch wenn sich einige Bauernverbandspräsidenten (Futtermittelverkäufer?) ;-) sehr dagegen wehren! Die könnten wohl ein Loyalitätsproblem mit ihren Verbandsmitgliedern bekommen...
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