Mit 119 zu 68 Stimmen und vier Enthaltungen nahm der Nationalrat am Montag eine Motion von Ständerätin Esther Friedli (SVP/SG) an, gegen den Willen von SP, Grünen und GLP. Sie verlangt vom Bundesrat, im Ackerbau die Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche vom 1. Januar 2024 auf den 1. Januar 2025 zu verschieben und gleichzeitig weitere Massnahmen zu prüfen.
In der Herbstsession hat der Ständer at der Vorlage mit 30 zu 9 Stimmen ebenfalls deutlich zugestimmt.
Schlechte Akzeptanz bei vielen Betrieben
Die Einführung der 3,5-Prozent-Anforderung im ökologischen Leistungsnachweis per 1. Januar 2024 führe zu unnötigem Druck und schlechter Akzeptanz bei vielen Betrieben, argumentierte Esther Friedli in ihrer Motion. Auch Bio Suisse habe erkannt, dass die Umsetzung der zusätzlichen 3,5 Prozent BFF auf Ackerflächen in dieser Form in der Praxis nicht umsetzbar sein werde . Durch die Verschiebung um ein Jahr soll der Bundesrat zusätzliche Massnahmen prüfen und gegebenenfalls einführen, schreibt Friedli weiter.
Das Argument des Bundesrats, eine Verschiebung um ein Jahr würde gegen Treu und Glauben verstossen, lässt sie nicht gelten: «Die vielen offenen Punkte bei der Umsetzung, das verstösst gegen Treu und Glauben.» Wegen der vielen Unklarheiten seien Wiesen gepflügt werden, die eigentlich kein Acker wären. Diese könnten zu Biodiversitätsförderflächen umgebaut werden. «So kann man die Massnahme umgehen, und das war ja sicher nicht die Idee des Erfinders», sagte Friedli weiter.
Gemäss der Landesregierung besteht im Ackerbau Handlungsbedarf. Die neue Verordnung sieht vor, dass ein Betrieb, der mehr als 3 ha offene Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone bewirtschaftet, mindestens 3.5% der Fläche als Biodiversitätsförderflächen ausscheiden muss. Der Bundesrat hat diese Bestimmung aber wegen des Krieges in der Ukraine nicht wie in der Vernehmlassung vorgeschlagen per 2023 eingeführt, sondern hat diese um ein Jahr auf 2024 verschoben. Daraus wird nun nichts. Das Parlament verlangt eine Verschiebung auf 2025.
«Bauern machen dreimal so viel wie gefordert»
Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hatte sich hinter die Motion gestellt und geltend gemacht, dass es noch zu viele Unsicherheiten gebe. Unter anderem könnten mit den aktuellen Vorgaben des Bundesrates wirksame, bereits bestehende Massnahmen nicht angerechnet werden. Durch die Verschiebung komme niemand zu Schaden. Insbesondere auch deshalb nicht, weil die Direktzahlungen für solche Flächen auch bereits im Jahr 2024 ausgerichtet werden, argumentierte die Kommission.
Das sah auch die deutliche Mehrheit des Nationalrats so. Marcel Dettling (SVP/SZ), der im Namen der Kommission sprach, brachte die bereits die bestehenden Ökoflächen ins Spiel. «Heute muss jeder Bauer in der Schweiz 7 Prozent ökologische Ausgleichsfläche auf seinem Betrieb ausweisen. Die Schweizer Bauern sind gut, sie sind sogar sehr gut. Denn sie weisen im Schnitt 19 Prozent ökologische Ausgleichsfläche aus. Die Schweizer Bauern machen also dreimal mehr für die Biodiversität, als vom Staat gefordert wird. 43 Prozent dieser Flächen erreichen die Qualitätsstufe 2, 78 Prozent aller Flächen sind sogar vernetzt», sagte er.
Zu wenig Saatgut
Und er brachte auch Kritik an die Verwaltung an. «Anhand von Praxisbeispielen sieht man, dass die Anforderungen an einem warmen Bürotisch kreiert wurden und nicht auf dem Feld. So können beispielsweise Hecken, die als äusserst wertvoll für die Biodiversität gelten, nicht angerechnet werden, auch wenn sie direkt am Acker liegen», sagte Dettling. Auch Untersaaten, Agroforst und Obstbäume würden nicht angerechnet.
Als gravierend erachte er auch, dass Massnahmen in laufenden Projekten nicht berücksichtigt worden sind. «Dazu gehören Vernetzungsprojekte oder Landschaftsqualitätsmassnahmen in Ackerbaugebieten», so der Landwirt weiter. Dettling wies auch darauf hin, dass sich die Branche nicht auf die grosse Nachfrage nach Saatgut für Buntbrache habe vorbereiten können. Sprich, nicht alle Flächen konnten angelegt werden.
Die Kritik von IP-Suisse und Bio Suisse, dass eine Verschiebung zu spät komme und zu einer Ungleichbehandlung der Betriebe führe, wie Dettling zurück: «Der Landwirt erhält die Direktzahlungen, wenn er diese Massnahmen umgesetzt hat.»
«Massnahme sollen ganz abgeschafft werden»
Die Kommissionminderheit hingegen kritisierte die Aussage von Dettling. Mit einer erneuten Verschiebung verspiele das Parlament seine Glaubwürdigkeit. Es gehe um gemachte Versprechen an die Stimmbevölkerung und die wichtigste Biodiversitätsmassnahme der letzten Legislatur, sagte Kathrin Bertschy (GLP/BE). Sie befürchtet, dass Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf der Ackerfläche ganz verschwinden.
«Ein Schelm, wer vermutet, dass das gewonnene Jahr dieses Mal genutzt werden soll, um diese Massnahme endgültig abzuschaffen! Das macht einfach keinen Sinn», kritisierte sie. Bertschy sagte weiter, dass diese Flächen die Produktivität der Bauern in Zukunft sichern würden und sie dabei zu unterstützten, die Lebensgrundlagen und ihre Wirtschaftsgrundlagen zu erhalten.
Zudem wies sie darauf hin, dass vor der Trinkwasser- und Pestizidinitiative der Bundesrat die Vernehmlassung für den gesetzlich festgelegten Absenkpfad eröffnet habe. «Die Massnahme von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen war vor der Abstimmung bekannt – zu einem Zeitpunkt also, als auch der Bauernverband sagte, dass wir das strengste Gesetz Europas machen würden», sagte Bertschy weiter. Im Wissen um die Massnahme habe die Stimmbevölkerung die weitergehenden Initiativen abgelehnt. «Das Stimmvolk vertraute darauf, dass der Handlungsbedarf anerkannt ist und angegangen wird», hielt sie fest. Das sei demokratisch fragwürdig, kritisierte Bertschy.
Zudem wies sie darauf hin, dass Bio Suisse und IP-Suisse für eine Einführung der BFF auf 2024 plädierten. «Bio Suisse bittet darum, die Spielregeln nicht zu ändern und keinen Unfrieden innerhalb der Landwirtschaft zu schaffen. Diese Verschiebung komme zu spät und führe zu einer Ungleichbehandlung der Betriebe. Das sind die Worte von Bio Suisse», hielt sie fest.
Bundesrat gegen Motion
Der Bundesrat lehnt hingegen die Motion ab. Eine Verschiebung der Einführung um ein weiteres Jahr und die Anpassungen der Bestimmungen würden gegen Treu und Glauben verstossen, führte er aus. Betriebe, die bereits gehandelt haben, würden bestraft. «Die meisten landwirtschaftlichen Betriebe hätte sich mit der neuen Regel auseinandergesetzt: Sie haben die Fruchtfolgeplanung angepasst, Biodiversitätsförderflächen auf ihrem Ackerland angelegt oder bereits Saatgut gekauft», sagte Bundesrat Guy Parmelin.
«Um der Glaubwürdigkeit der Agrarpolitik nicht zu schaden, schlägt der Bundesrat vor, die Motion abzulehnen», fuhr er fort. Das Parlament habe die Einführung dieser Massnahme für mehr Biodiversität mit früheren Entscheiden bestätigt, argumentierte auch der Bundesrat vergeblich gegen die Motion. Er nehme die Bedenken aus der Praxis jedoch ernst. Er wird die Umsetzung und Praxistauglichkeit der Massnahme im nächsten Jahr evaluieren, den Handlungsbedarf abklären und falls notwendig Anpassungen prüfen.
So stimmten die bäuerlichen Vertreter
Ja: Christine Badertscher (Grüne/BE), Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR), Didier Calame (SVP/NE), Marcel Dettling (SVP/SZ), Sylvain Freymond (SVP/VD), Andreas Gafner (EDU/BE), Martin Haab (SVP/ZH), Alois Huber (SVP/AG), Martin Hübscher (SVP/ZH), Pius Kaufmann (Mitte/LU), Thomas Knutti (SVP/BE), Andreas Meier (Mitte/AG), Leo Müller (Mitte/LU), Jacques Nicolet (SVP/VD), Pierre-André Page (SVP/FR), Katja Riem (SVP/BE), Markus Ritter (Mitte/SG), Hans Jörg Rüegsegger (SVP/BE), Thomas Stettler (SVP/JU), Manuel Strupler (SVP/TG), Vroni Thalmann-Bieri (SVP/LU), Ernst Wandfluh (SVP/BE), Priska Wismer-Felder (Mitte/LU)
Nein: Kilian Baumann (Grüne/BE),
wir nennen es anstatt hasengasse in zukunft einfach wolfsgassen!!
Unsere Lernenden, in der Landwirtschaft, werden heute umweltbewusst ausgebildet und werden mit den entsprechenden Produktionsmetoden vertraut gemacht.
Wir Lehrmeister, bilden uns ständig weiter, damit wir eine zeitgemässe Ausbildung weitergeben können.
Wir verschweigen unseren Lernenden auch nicht, das Flora und Fauna auch durch Umweltverschmutzung, erzeugt durch Inustrie und Strassen und Luftverkehr und dem daraus resultierenden sauren Regen belastet wird.
Auch unsere Lebensquelle Trinkwasser, ist ein Tema. Beinahe 9 Millionen Einwohner verursachen einen überdurchschnittlich hohen Trinkwasserverbrauch pro Kopf.
Der grösste Teil davon fliesst als Schmutzwasser, kontaminiert mit verschiedenen Medikamenten und Chemikalien, ab, die auch in modernen Abwasserreinigungsanlagen, nicht herausgefiltert werden können.
KMA
Wer will kann auf die DZ verzichten und muss sich den Bedingungen und Vorgaben nicht unterwerfen...
Wer sowas schreibt, hat null Ahnung!