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«Wolfsregulierung wird zur Daueraufgabe»

In den letzten Wochen kam es in der Ostschweiz wieder zu Wolfsrissen. Mehrere Alpakas, ein Schaf und ein Reh wurden getötet. Dass Wölfe in Siedlungsnähe auftauchen, sehen Kritiker als Folge der unkontrollierten Abschüsse. Und sie sprechen im Kanton Wallis von einer «Quotenjagd».

Wenn ein Wolf Tiere reisst, ist das kein schöner Anblick. Das musste auch der Thurgauer Landwirt Daniel Kläger Anfang April erfahren. Am 4. April hat auf seinem Hof in Dussnang TG ein Wolf zwei Alpakas gerissen, ein drittes Alpaka musste aufgrund der Verletzungen eingeschläfert werden. Der «Schweizer Bauer» hat darüber berichtet.

Wie die «NZZ» schreibt, hält Kläger auf seinem Hof Mutterkühe und betreibt Biolandbau. Laut «NZZ» habe die Thurgauer Jagd- und Fischereiverwaltung dem Landwirt geraten, nicht mit den Medien zu sprechen. Dann hat jedoch  der Amtsleiter ebendieser Behörde gegenüber 20min.ch gesagt , dass die Tiere nicht ausreichend geschützt worden seien.

«Was hat die Wolfsjagd bewirkt?»

Nur kurz darauf hat in der Umgebung von Teufen AR ein Wolf ein Schaf und ein Reh gerissen. Der zuständige Wildhüter, Silvan Eugster, sagte im Interview zur «Tüüfner Post» auf die Frage, ob vom betreffenden Wolf Gefahr ausgehe: «Bei diesem Wolf handelt es sich fast sicher um ein männliches Jungtier auf Durchzug. Das bedeutet, er verteidigt kein Revier.»

Weiter sagte der Wildhüter im Interview: «Es ist sicher, dass der Wolfsbestand in der Schweiz in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird – trotz der Abschüsse. Es könnte also sein, dass wir hier in den nächsten zwei Jahren bereits ein sesshaftes Rudel haben. Es könnte aber auch noch zehn Jahre dauern.»

Nun ist bei Wolfhalden AR ist in der Nacht auf letzten Freitag wieder ein Alpaka von einem Wolf getötet worden. Laut Experten handelt es sich um dasselbe Tier wie in Teufen AR. Angesichts der Tatsache, dass es  in den vergangenen Wochen auch vielerorts zu Wolfssichtungen gekommen ist, fragt sich die «NZZ»: «Was hat die von Bundesrat Albert Rösti bewilligte zweimonatige Wolfsjagd bewirkt, die Ende Januar zu Ende gegangen ist?»

Folge der unkontrollierten Abschüsse

Das Bundesamt für Umwelt argumentiert mit Zahlen: Zu Beginn der präventiven Regulierung habe es in der Schweiz über 30 Wolfsrudel und mehr als 300 Wölfe gegeben. Heute seien es immer noch rund 30 Rudel, aber nur noch rund 250 Wölfe. Laut «NZZ» befürchten aber Kritiker aus Naturschutz und Jagdkreisen, dass die präventive Jagd nicht viel gebracht habe. Die Vermutung sei, dass die Jagd dazu geführt habe, dass Rudel auseinandergerissen wurden.

David Gerke, der Geschäftsführer der Gruppe Wolf, äusserte sich auf «Watson» zum Thema und sagte, dass durch die Abschüsse viele Tiere den Anschluss zu ihren Familienverbänden verloren hätten. Und nun wagten sich die Einzeltieren bis in die Dörfer hinein. Gegenüber dem Online-Portal sagt Gerke auch: «Wölfe in Siedlungsnähe sind eine Folge der unkontrollierten Abschüsse.»

«Quotenjagd» statt Regulierung

Bestätigt fühlt sich Gerke durch einen Bericht aus dem Wallis. Der Kanton hat kürzlich eine Liste aller geschossenen Tiere veröffentlicht, die zeigt, dass die meisten geschossenen Wölfe zuvor keine Nutztiere gerissen haben. Das beweise, dass die Abschüsse unselektiv gewesen seien, so Gerke zu «Watson». Es habe sich im Wallis um eine «Quotenjagd» gehandelt und nicht um eine gezielte Regulierung von gefährlichen Tieren.

Hätte Gerke recht, habe Bundesrat Albert Rösti laut der «NZZ» ein Problem. Auch weil der «Tages Anzeiger» kürzlich aufgedeckt hat, dass die Kritiker der angepasste Jagdverordnung auch in der Bundesverwaltung zu finden sind. So hat das Bundesverwaltungsgericht die Jagd auf mehrere Rudel in den Kantonen Wallis und Graubünden vorzeitig gestoppt. Grund waren Beschwerden von Umweltschutzorganisationen.

Wolfsbestände wird eine Daueraufgabe

Wie die «NZZ» in ihrem Artikel schreibt , habe der Bundesrat auf die Sistierung reagierte, indem er das im Dezember 2022 revidierte Jagdgesetz in die Vernehmlassung schickte. Die Vernehmlassung der Jagdverordnung dauert noch bis am 5. Juli 2024. Der Bundesrat hat das Ziel, die angepasste Jagdverordnung am 1. Februar 2025 in Kraft treten zu lassen.

Die Wirkung der bisherigen Abschüsse könne erst im nächsten Alpsommer beurteilt werden, schreibt Röstis Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation laut dem Artikel. Und auch, dass es klar sei, dass die Regulierung der Wolfsbestände eine Daueraufgabe werde.

Wölfe während fünf Monaten präventiv regulieren

Während fünf Monaten sollen in der Schweiz Wölfe gemäss der revidierten Jagdverordnung abgeschossen werden können, bevor sie Schaden anrichten. Mit der vorgeschlagenen Regelung könne der Wolfsbestand unter gleichzeitiger Schadensminderung in der Schweiz erhalten bleiben. «Es ist absehbar, dass die effektive Anzahl Rudel auch mit der vorgeschlagenen Regelung über dem Mindestbestand von 12 Rudeln liegen wird», heisst es im erläuternden Bericht.

Die Verordnung soll gemäss Bund insbesondere der Berglandwirtschaft Entlastung bringen, indem der Wolfsbestand «wirksam reguliert» werden kann. «Gemeinsam mit Herdenschutzmassnahmen können so die Schäden an Nutztieren vermindert werden. Scheue Wölfe, welche die Menschen meiden, bieten zudem die Gewähr der breiteren Akzeptanz dieser politisch umstrittenen Tierart», heisst es im Bericht weiter.

Änderungen im Detail

Präventive Regulation des Wolfsbestands:  Die Kantone sollen jedes Jahr vom 1. September bis 31. Januar den Wolfsbestand präventiv regulieren können, also bevor die Wölfe Schäden angerichtet haben. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) muss den Regulationsgesuchen der Kantone zustimmen. Auch die Steinbockkolonien können im Herbst präventiv reguliert werden. 

Reaktive Regulation des Wolfsbestands: Kantone können während der Sommermonate schadenstiftende Wolfsrudel reaktiv regulieren, also nachdem Schaden entstanden ist. Diese Abschüsse verfügen die Kantone, nach vorgängiger Zustimmung des BAFU. Die Kantone können einzelne Wölfe, die eine Gefährdung für Menschen darstellen, abschiessen. Hier ist keine Zustimmung des BAFU notwendig.

Kommentare (2)

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  • Heinz plüss | 30.04.2024
    Nätürlich völliger schwachsinn was gerke raus läst. Im kt aargau gab es x risse die als wolfsrisse bestätigt sind . Aber eine zuteilung für ein wolf gibt es nicht. Gut möglich dass es gar nie raus kommen darf welcher wolf was gerissen hat. So auch im wallis. Also der messias gerke lebt blendend politik und wolfsspenden da muss ja der wolf geschützt bleiben
    • Freidenker | 07.05.2024

      Prof. Gerke kann natürlich nicht zugeben; dass im Wallis die Abschusszeit viel zu kurz war, dadurch viel zu wenig Wölfe abgeschossen werden konnten.

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