Brände in Ställen sind für Landwirtinnen und Landwirte traumatische Ereignisse. Der Verlust von Tieren verschärft die Tragödie zusätzlich. So auch in Niederhelfenschwil SG, wo 300 Hühner in den Flammen umkamen, während die Kühe gerettet werden konnten.
«Bund muss Verantwortung übernehmen»
Der STS sieht dringenden Handlungsbedarf bei den baulichen und technischen Vorschriften für Stallbau und Stallbetrieb. In einer Mitteilung vom Donnerstag spricht die Organisation von Gesetzeslücken, die geschlossen werden müssten.
«Es ist unhaltbar, dass der Schutz von Tieren im Brandfall bisher vernachlässigt wurde. Wir fordern den Bund auf, seiner Verantwortung nachzukommen und zeitnah entsprechende Regelungen einzuführen», sagt Peter V. Kunz, STS-Präsident und Rechtsprofessor an der Universität Bern. Verbesserungen seien bisher an den unklaren Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen gescheitert. Für den Tierschutz ist klar: Die Kompetenz zur Regelung des Brandschutzes in Tierställen liegt beim Bund. Mit einer Online-Petition will er den Druck auf die Politik erhöhen.
Die Petition verlangt folgendes:
- Eine Anpassung der Tierschutzverordnung mit spezifischen Brandschutzmassnahmen.
- Klare Brandschutzvorgaben für die Planung von landwirtschaftlichen Betrieben, die Ausstattung, behördliche Kontrollen sowie den Einsatz von Warngeräten wie Rauchmeldern.
Keine Vorschriften beim Brandschutz
Grundsätzlich sei der Bund für den Tierschutz und damit auch für die Stallhaltung zuständig, betont der STS. Dies sei hauptsächlich im Tierschutzgesetz und in der Tierschutzverordnung des Bundesrates geregelt. «Auch die Ställe von Nutztieren fallen mit dem Landwirtschaftsrecht in die Kompetenz des Bundes», so Kunz.
In vielen Bereichen mache der Bundesrat bereits detaillierte Vorgaben, etwa zur Grösse, Beleuchtung und Belüftung von Ställen. «Der Bundesrat macht aber keine ausdrücklichen Vorschriften, was den Brandschutz betrifft – das halte ich für falsch», kritisiert der STS-Präsident.
STS sprach von systemischen Mängel
Es ist nicht das erste Mal, dass der Schweizer Tierschutz nach Bränden Kritik übt. Im Mai 2024 verendeten bei einem Brand in Gossau 800 Schweine. Danach kritisierte der STS die Landwirtinnen und Landwirte scharf. Möglich seien solche Schicksale, weil einerseits in immer grösseren Ställen auch immer mehr Tiere gehalten würden und andererseits im Fall eines Feuers oftmals systemische Mängel vorliegen würden.
In einer Mitteilung vom 10. Mai 2024 verdächtigte die Organisation Tierhaltende zudem, sich der Unzulänglichkeiten technischer Einrichtungen oft bewusst zu sein. Sie würden potenzielle Brände billigend und grob fahrlässig in Kauf nehmen.
Für Wortwahl entschuldigt
Diese Wortwahl sorgte für heftige Reaktionen. Wenige Tage später entschuldigte sich der STS. Die Formulierung sei überspitzt gewesen. «Dem STS ist bewusst, dass ein solcher Brand für die betroffene Bauernfamilie eine Tragödie ist und nicht beabsichtigt sein kann», teilte die Organisation mit.
Es würden Probleme vorliegen. Für die Sicherheit und das Wohlergehen der Tiere seien die Tierhaltenden in der Pflicht. «Deshalb unser Appell, dem Brandschutz höchste Priorität einzuräumen – insbesondere dann, wenn eine grosse Anzahl Tiere in geschlossenen Gebäuden gehalten wird», schrieb die Organisation Mitte Mai 2024 . Auf rechtlicher Ebene bestehe «dringender Handlungsbedarf».


