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Direktzahlungen: In diesem Kanton gibts am meisten Kürzungen

Direktzahlungen sind an Auflagen geknüpft. Wer sich nicht an diese Auflagen hält, muss mit Abzügen rechnen. Thurgauer Landwirtschaftsbetriebe waren 2023 schweizweit am meisten betroffen. Die Kürzungen sind vor allem auf zwei Gründe zurückzuführen.

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Im Kanton Thurgau seien 2023 schweizweit die meisten Verstösse gegen die Auflagen für die Direktzahlungen zu verzeichnen, schreibt die «Thurgauer Zeitung». Fast jeder vierte landwirtschaftliche Betrieb im Kanton Thurgau (23%) hätten die Auflagen nicht gänzlich erfüllt. Als Folge mussten diese Betriebe Kürzungen bei den Direktzahlungen hinnehmen.

0,7% der Direktzahlungen

Ein absichtlich regelwidriges Verhalten erkennen das kantonale Landwirtschaftsamt und der Thurgauer Bauernverband dabei aber nicht, heisst es im Bericht weiter. Im Thurgau gebe es Faktoren, die es erschweren würden, sich an alle Auflagen zu halten. Auch sei das Direktzahlungssystem zu kompliziert geworden und es käme so zu unabsichtlichen, aber eben fehlerhaften Einträgen, die zu Abzügen führen würden.

Im Jahr 2022 wurden den Thurgauer Landwirtschaftsbetrieben Direktzahlungen in der Höhe von 102,6 Millionen Franken zugewiesen. Gekürzt wurde dieser Betrag insgesamt um 715'000 Franken. Die Kürzungen machen also «nur» 0,7 Prozent der gesamten Direktzahlungen aus.

Meist minime Kürzungen

Von den rund 2'000 Thurgauer Betrieben sind aber doch 450 (= 22,5%) von den Kürzungen betroffen. Durchschnittlich musste jeder dieser Betriebe auf einen Betrag von 1'593 Franken verzichten, rechnet die «Thurgauer Zeitung» aus. Dies ist aber der Durchschnitt. Da es in wenigen Fällen zu sehr grossen Kürzungen gekommen sei, dürften die meisten Betriebe also nur von geringen Kürzungen betroffen gewesen sein .

Einige Betriebe seien gar von einem vollständigen Ausschluss der Direktzahlungen betroffen gewesen, heisst es weiter. Betroffen davon sind Betriebe, die wiederholt gegen die Auflagen verstossen haben. In solchen Fällen könnten die Kürzungen 100'000 Franken und mehr ausmachen. In den meisten Fällen hätte es sich jedoch um kleinere Verstösse gehandelt, die mit einem Abzug von 50 oder 200 Franken bestraft worden seien.

Der Thurgau ist speziell

Für den Grund, wieso Thurgau diese unrühmliche Spitzenposition einnimmt, gibt es jedoch eine Erklärung. Sebastian Menzel, Leiter der Abteilung Direktzahlungen beim Thurgauer Landwirtschaftsamt, sagt gegenüber der «Thurgauer Zeitung», dass die Ausgangslage der Thurgauer Bäuerinnen und Bauern nicht einfach mit jener in anderen Kantonen verglichen werden könne.

Der Kanton sei geprägt von einer intensiven Nutztierhaltung und einer im Vergleich zum Mittelland besonderen Struktur, führt Menzel weiter aus. Auch sei die Thurgauer Landwirtschaft durch viele Betriebe mit Spezialkulturen gekennzeichnet. Das Fehlerpotenzial hinsichtlich der Auflagen sei deshalb hier viel höher als in anderen Bereichen.

Komplexität provoziert Fehler

Auch gebe es prinzipielle Bedenken an der Komplexität des Systems der Direktzahlungen. Müsse über jede Intervention Buch geführt werden, werde es schnell unübersichtlich und unabsichtliche Fehler müssten so gelegentlich in Kauf genommen werden. Verschiedene namhafte Akteur in der Landwirtschaft würden erkennen, dass das System vereinfacht werden müsse.

Auch der Verband Thurgauer Landwirtschaft setze sich für eine Vereinfachung ein, schliesst die «Thurgauer Zeitung» ihren Bericht. Noch bis 2027 können dazu im Parlament Vorschläge eingereicht werden.

Lesen Sie dazu auch folgende Artikel: 

-> Bundesrat will Kontrollen auf Höfen reduzieren 

-> 30 Jahre Direktzahlungen: (k)ein Grund zum Feiern?

-> So viel verdienen Schweizer Bauernfamilien

Kommentare (7)

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  • Hermann Boettel | 04.07.2024

    Sehr geehrte Staatsdienerinnen und Staatsdiener des Kontons Thurgau


    In einem demokratischen Staatssysthem wie die Schweiz, sind alle Staatsdiener dem Volke untergeordnet und verpflichtet immer das Bestmögliche für seine Bürger, hierzu zählen gleichberechtig auch alle Landwerte herrauszuholen.


    Rechtwidrige Kürzungen der lebensnotwendigen Direktzahlungen für Landwirte als Ausgleich für Landschaftspflege erfüllen den Straftatbestand des Diebstahls und können in berechtigten Fällen durch eine Strafanzeige gegen die rechtswidrig arbeitenden Staatsdiener geandet werden !!!


    Das Hauptproblem der Schweiz liegt aber in der Total mit Nitrattickstoff überdüngten Umwelt, Verursacht


    durch den Sauren Regen mit Stickstoff aus dem Ad Blue aller Dieselfahrzeuge Weltweit.


    Der weltweite Stickstoffverbrauch der Industrie und aus Ad Blue Abgaslüge betrug 2023 ca. 63% der Weltproduktion.


    Die kostenlose Düngung mit Stickstoff aus dem Sauren Regen betrug 2023 , aufgrund der hohen Niederschläge, 160 kg Stickstoff/ha.


    Einzig und allein eine Fachmännige landwirtschaftliche Nutzung der schweizer Landschaft durch Landwirte kann das Größte Umweltproblem , neben der Steigerung des Co2 Gehaltes der Atmosphäre, unserer Zeit, Kostengünstig Beheben.


    Hierzu gehört eine Anpassung der Düngung ,zur Neutralisierung des Stickstoffeintrages aus dem sauren Regens, eine Kalkung aller landwertschaftlich genutzten Flächen und Fütterung aller Nutztiere mit hochwertigm Basischen Kreidekalk !!!!!!!


    Paralell benötigen alle Tiere und Pflanzen zur Effizienten Gesundheits- und Leistungssteigerung ein Wirksames Entgiftungs-, Nahrungsergänzungs bzw. Pflanzenstärkungsmittel !!!!!!!


    Der schweizer Kanton Zug hat hierfür aktuell ein Nachhaltigkeits- und Innovationsprojekt KERB für zuger Landwerte zur Schnellen und Kostengünstigen Umweltverbesserung aufgelegt.


    Als effizienteste Maßnahme zur Reduzierung des Nitrateintrages ist KERB 02: Methanhemmende Fütterung von Milchkühen. Die zusätzliche jährliche Förderung von Betrieben beträgt CHF 30,00- pro GVE.


    Bedingung ist eine angepasste Fütterung mit verdaulichkeitsfördernden Futterergänzungs- bzw. Nahrungsergänzungsmitteln wie Bovaer (Elanco USA und DSM NL), AGOLIN RUMINANT ( UFA Schweiz) oder ACTIV C EMX vom 8-fachen Weltmarktführer für Entgiftungs- Nahrungsergänzungs und Pflanzenstärkungsmitteln für Menschen, Tiere , Pflanzen und Umwelt die PHOENIX Q98 S.A. ( Belgien).


    Die Schweizer Vertriebspartner von ACTIV C EMX und hochwertigem basischen Kreidekalk zum Günstigsten Preis-Leistungs-Verhältnis sind Brigitte Zimmermann und Rita Troxler 


    Die Staatsdiener des Kantons Thurgau sollten anstatt Landwirte wegen Kleinigkeiten zu Schickanieren und Sanktionieren, sich ein Positives Beispiel an ihren Kollegen vom Kanton Zug nehmen und auch ihre Landwirten mit zusätzlichen Förderungen für Umweltfreundliche Maßnahmen zu belohnen !!!!!!!


    Mit freundlichen Grüßen


    Hermann Boettel


    und Fütterung aller Nutztiere mit


    Auf die Schweiz entfielen, in 2013 aufgrund der hohen Niederschläge, 160 kg Stickstoff/ha.


    viel günstiger die schweizer Landschaft pflegen als alternativ von Gut bezahlten Staatsdienern

    • Ketzer | 08.07.2024

      Sie sollten die Finger von den Drogen lassen!

  • Bauer | 03.07.2024
    Es ist schön wenn man etwas meldet der zweite Satz am Telefon heisst : das hat Sanktionen und Kürzungen zur Folge ! Die ehrlichen werden bestraft !! Bekommen die Beamten etwa einen Bonus ??
  • yvonne togenmoser | 03.07.2024
    ich finde es sehr traurig das man den landwirten die das ganze jahr chrampfen einfach das geld kürzt und die existenz gefährdet auch auf den ämtern werden fehler gemacht und es wird ihnen auch kein lohn gesperrt wo kämen wir dahin unsere landwirte leisten grossartiges traurig ist sowas eine riesensauerei
  • Landwirt | 03.07.2024

    Thurgau hat auch das strengste und unfähigste vetrirnärwessen seit Hess im Amt ist

    • Sepetoni | 04.07.2024
      Nicht nur im Thurgau, sondern algemein.
  • Gesunder Menschenverstand | 03.07.2024
    Das neue Bürokratiemonster, DIGIFLUX, wartet schon.
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