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Fall Hefenhofen: Behördenmitglieder angeklagt

Der Anwalt des Pferdezüchters aus Hefenhofen hat zu Beginn des Prozesses gegen den ehemaligen Thurgauer Kantonstierarzt die Rückweisung der Anklage gefordert. Diese sei unvollständig und mit schweren Mängeln behaftet. Das Gericht berät den Antrag.

sda |

Der Rechtsverteidiger des Klägers forderte noch vor seinem eigentlichen Plädoyer in einer stündigen Rede das Bezirksgericht auf, die Anklage der Staatsanwaltschaft vor der Verhandlung zur Ergänzung und Verbesserung zurückzuweisen. Das Gericht unterbrach den Prozess und berät bis elf Uhr den Antrag, die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zurückzuweisen.

Vorwürfe fehlen

In dieser würden mehrere Vorwürfe fehlen, argumentierte der Anwalt. Etwa die Veräusserung zahlreicher Tiere nach der «widerrechtlichen Hofräumung» sei nicht Teil der Anklage. Seinem Mandanten würde dadurch etwa die Grundlage fehlen, Schadenersatz geltend zu machen.

Im August 2017 ordneten die Thurgauer Behörden eine Zwangsräumung des Hofs in Hefenhofen an und beschlagnahmten unter anderem 90 Pferde. Zuvor kursierten in den Medien Fotos von massiv vernachlässigten Tieren. Später wurden die Pferde versteigert.

Vorwürfe gegen Kantonstierarzt

Der Anwalt des Pferdezüchters rief vor Bezirksgericht Frauenfeld den erstinstanzlichen Freispruch des Pferdezüchters von den Vorwürfen der Tierquälerei in Erinnerung. Während sein Mandant von den Untersuchungsbehörden hart angegangen sei, habe man die beschuldigten Behördenmitglieder nachsichtig behandelt.

Dem einstigen Leiter des Veterinäramtes wird gemäss Anklage der Staatsanwaltschaft Untätigkeit im Vollzug von Tierschutzvorschriften vorgeworfen. Die Anklagepunkte reichen von Amtsmissbrauch, Begünstigung und Tierquälerei über Gläubigerschädigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung, Sachentziehung, Diebstahl bis hin zu Nötigung.

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