Aufnahme des Wolfs vom 12. Februar 2025 in der Nähe von Elm.
Kanton Glarus
Sie wurde um weitere 30 Tage bis zum 25. März 2025 erstreckt. «Damit wird mit der Gesamtbewilligungsdauer von 60 Tagen der gesetzliche Rahmen ausgeschöpft», heisst es in einer Mitteilung des Kantons.
Im Jura nachgewiesen
Einer der beiden Wölfe wurde von der Wildhut am 4. Februar am Dorfrand von Elm erlegt. Es handelte sich um ein rund 2,5 Jahre altes Männchen, das im Oktober 2024 als M477 bei La Chaux-de-Fonds (NE) zum ersten und einzigen Mal genetisch nachgewiesen wurde.
«Der zweite aufgrund seines Markierverhaltens ebenfalls als Rüde identifizierte Wolf wurde seit dem Abschuss tagsüber nicht mehr beobachtet», heisst es in der Mitteilung weiter. Die Abschussverfügung wurde verlängert, um rasch eingreifen zu können. Der Kanton geht davon aus, dass sich der Rüde weiterhin im Sernftal aufhält. Die letzte Beobachtung stammt vom 12. Februar.
Da der Wolf derzeit kein unerwünschtes Verhalten zeigt, wird der Aufwand für den Abschuss reduziert. Erst beim Nachweis eines unerwünschten Verhaltens werde die Wildhut wieder aktiv und stelle dem Wolf nach, hält der Kanton fest. Seit der Abschussverfügung wurde ein grosser Aufwand betrieben. Jede Nacht waren ein bis drei Wildhüter mehrere Stunden im Raum Elm und im ganzen Sernftal unterwegs, um die Wölfe zu erlegen.
Näherte sich Kind bis auf 30 Meter
Die Abschussverfügung für die zwei Wölfe wurde am 23. Januar 2025 erlassen. Dies deshalb, weil die beiden Tiere kurz zuvor tagsüber auf einen Knaben zugingen. Eines der Tiere hat sich trotz Rufen von Erwachsenen dem vierjährigen Kind genähert. In Panik rannte das Kind schreiend auf die Erwachsenen zu, während einer der Wölfe ihm folgte. Das Raubtier verringerte den Abstand auf etwa 30 Meter.
Erst als das Kind in den Armen der Mutter war, kehrten die Wölfe um und zogen sich zurück. Der Kanton verwies auf das Konzept Wolf Schweiz des Bundesamtes für Umwelt. Dieses beschreibe ein problematisches Wolfsverhalten. Ein solches bestehe, wenn Wölfe regelmässig in der Nähe von Siedlungen auftauchten und dabei ein auf den Menschen oder deren Haushunde gerichtetes Verhalten zeigten. Der Kanton stufte das Verhalten der Wölfe als «problematisch» ein und verfügte den Abschuss der beiden Elmer Wölfe.
Familie sorgt sich um Sicherheit
Der Vorfall hat grosse Ängste bei der betroffenen Familie ausgelöst. Sie sorgt sich um die Sicherheit im ländlichen Raum. Die Mutter forderte eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Problematik und nachhaltige Lösungen zum Schutz von Mensch und Tier. «Ich hatte Panik. Was wäre passiert, wenn ich länger beim Stall geplaudert hätte?», schrieb sie in einem offenen Brief. Sie hielt fest, dass es in der Schweiz keinen Platz für Grossraubtiere gebe.
Die Gruppe Wolf Schweiz hingegen kritisierte den Abschussentscheid. «Die bekannt gewordenen Situationen deuten jedoch nicht auf ein aggressives Verhalten hin, sondern auf Wölfe, die bisher keine schlechten Erfahrungen mit Menschen gemacht haben», schrieben die Wolfsschützerinnen und -schützer in einer Stellungnahme. Daher wäre eine Vergrämung eigentlich die geeignete Massnahme, denn im Unterschied zu toten Wölfen könnten vergrämte Wölfe noch etwas lernen.
«Keine Gefahr für Menschen»
«Eine unmittelbare Gefährdung der menschlichen Sicherheit ist aus den bekannten Schilderungen nicht abzuleiten», betonte die Wolfsschutz-Organisation. Das Risiko, das von wildlebenden Wölfen für den Menschen ausgehe, sei so gering, dass es statistisch nicht mal erfasst werden könne - weltweit.
Die Organisation warf den Wolfgegnern vor, «gezielt Stimmung» gegen den Wolf zu machen. Es werde eine Gefahr heraufbeschworen. Mit Falschinformationen würden gezielt Ängste geschürt.
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