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Angriff auf Rinder: 3 Jungwölfe dürfen erlegt werden

blu/sda |

 

Der Bund hat dem Kanton Waadt die Bewilligung zum Abschuss dreier Jungwölfe des Marchairuz-Rudels erteilt. Als Grund für die Regulierungsmassnahme werden zunehmende Angriffe auf Rinderherden angeführt. Bereits in den Jahren zuvor griff das Rudel Rinder und Kälber an.

 

Mindestens vier Kälber sollen von den Wölfen gerissen worden sein, weitere Fälle sind in Abklärung, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) am Mittwoch mitteilte. Durch die Abschüsse soll eine Verhaltensänderung des Wolfsrudels bewirkt werden – damit eine solche eintritt, müssen die Abschüsse im Bereich von Nutztierherden und im Beisein mehrere Wölfe erfolgen.

 

Der Kanton Waadt hat nun bis zum 31. März Zeit, eine Abschussverfügung zu erlassen. Laut Bafu leben in der Schweiz rund 180 Wölfe in 19 Rudeln. Für die Verfügung von Abschüssen einzelner Tiere sind die Kantone zuständig. Bei einem Eingriff in ein Rudel, braucht es jedoch die Zustimmung des Bafu.

 

 

2019 wurde am Col de Marchairuz das erste Wolfsrudel im Kanton Waadt seit 150 Jahren nachgewiesen. Und das sorgte in den Monaten für Probleme mit Nutztieren.

 

Angriff auf Kälber

 

So wurden im Sommer 2020 erste Meldungen von Angriffen auf Viehherden bekannt. Auf der Alpweide Le Reculet am Nordwesthang des Juragipfels La Dôle wurde ein totes Kalb entdeckt. Die Untersuchung der Überreste des Tieres deute darauf hin, dass Wölfe für den Angriff verantwortlich gewesen sein könnten, hiess es vonseiten der Behörden.

 

In diesem Sommer kam es zu weiteren Angriffen auf Viehherden. Mehrere Angriffe auf Kälber in der Region Marchairuz seien einem Wolfsrudel zugeschrieben worden, teilte das Departement für Umwelt und Sicherheit im August 2021 mit. Das Rudel besteht aus vier erwachsenen Wölfen und fünf Jungtieren.

 

Abschuss beantragt

 

Der Kanton beantragte die Regulation des Rudels, zwei Jungwölfe des Vorjahres sollten geschossen werden. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) bewilligte den Abschuss. Begründet wurde dies mit den zunehmenden Angriffen auf Rinderherden und dem Riss von mindestens zwei halbjährigen Kälbern. Mit dem Abschuss von zwei Jungwölfen will der Kanton eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.

 

Aufnahmen in der Sendung «19.30» auf RTS von vergangenem Oktober zeigten erstmals einen Angriff eines Wolfsrudels auf eine Mutterkuh-Herde. Das Video stammt vom Sommer 2020. «Das sind wichtige Bilder. Denn es ist das erste Mal, dass wir beobachten konnten, dass Wölfe Rinder mit einem Gewicht von 200 kg angreifen können», sagte Jean-Marc Landry, Biologe, Ethologe und Wolfsspezialist, in der Sendung.

 

Die Aufnahmen zeigen, wie die Wölfe in die Herde eindringen und die Kühe und Kälber aufscheuchen. Anschliessend greift ein Wolf ein Kalb an. Die Mutterkühe formieren sich in der Folge und setzen sich gegen die Angreifer zur Wehr. Die Kühe vertreiben schlussendlich die Wölfe.

 

Wolf im Frühling 2022 geschossen

 

Ein weiterer Wolf wurde im März 2022 von der Wildhut erlegt. Der Abschuss zur Regulierung erfolgte in der Nacht auf den 18. März am Fuss des Mont-Tendre, in dem vom Bund bewilligten erweiterten Perimeter. 

 

Der Kanton hatte im Sommer 2021 die Bewilligung erhalten, zwei junge, ausgewachsene Rüden aus dem Marchairuz-Rudel abzuschiessen, nachdem es im Waadtländer Jura zu mehreren Angriffen auf Rinderherden gekommen war. Diese Genehmigung wäre bis zum 31. März 2022 gültig gewesen.

 

 

Mehr Regulierung ermöglichen

 

Um die Situation in Gebieten mit wachsendem Wolfbestand kurzfristig zu entschärfen, hat der Bundesrat die Jagdverordnung für den Alpsommer 2021 angepasst. Damit können die Kantone rascher in Wolfsbestände eingreifen, zudem wurde der Herdenschutz gestärkt.

 

Das Parlament ist zudem daran, eine Vorlage zur Änderung des Jagdgesetzes vorzubereiten. Die Umweltkommission des Ständerates hatte im Oktober 2021 die Parlamentarische Initiative «Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft» eingereicht. Diese will, dass in der Schweiz der Wolfsbestand neu vorausschauend reguliert werden kann, um Schäden an Nutztieren und die Gefährdung von Menschen zu vermeiden.

 

Die geltende Gesetzgebung erlaubt eine Regulierung erst, nachdem grosser Schaden oder eine erhebliche Gefährdung aufgetreten sind. In seiner Stellungnahme vom 31. August 2022 unterstützt der Bundesrat das Bestreben des Parlaments, die Wolfspopulation in der Schweiz wirksam zu regulieren. Er erachtet auch die vorgesehene Erweiterung des Handlungsspielraums beim Abschuss von Einzelwölfen als sinnvoll. Diese sieht vor, dass die Kantone Wölfe entfernen dürfen, die dem Menschen gefährlich werden.

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