In den Gemeinden Ergisch und Unterbäch im Kanton Wallis hat ein Wolf 28 Nutztiere getötet. Der Kanton am Montag das Raubtier zum Abschuss freigegeben. Nun ist der Wolf tot.
Der Wolf wurde in der in der Region Schattenberge-Augstbord von der Wildhut erlegt. Der Abschuss erfolgte innerhalb des bewilligten Bereichs, teilte der Kanton Wallis am Freitag mit.
zvg
Schäden weiterhin hoch
Seit Beginn der Saison wurde in der Region eine Reihe von Schaf- und Ziegenherden vom Wolf angegriffen. «Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW), die für die Regulierung geschützter Arten zuständig ist, und die Dienststelle für Landwirtschaft (DLW), die für den Herdenschutz zuständig ist, haben 28 getötete Nutztiere in geschützter Situation auf mehreren Parzellen landwirtschaftlicher Nutzflächen (LN) gezählt», liess der Kanton verlauten.
Trotz diesem Abschuss seien die durch den Wolf verursachten Schäden im Kanton weiterhin hoch. «Der Staatsrat möchte daher, dass der Bundesrat seinem Antrag auf eine ausserordentliche Regulierung so schnell wie möglich nachkommt», macht der Kanton klar.
Gemäss der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd seien die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses erfüllt gewesen. Diese erlaubt den Abschluss von Grossraubtieren, wenn diese innerhalb von vier Monaten mindestens zehn Schafe oder Ziegen getötet haben. Laut dem Kanton handelte es sich um ein einzelnes Tier ohne Rudel.
Wolfsschützer empört
Dem widerspricht die Gruppe Wolf Schweiz (GWS), welche die Abschussbewilligung durch den Kanton in einer Medienmitteilung am Donnerstag scharf kritisierte. Im betroffenen Gebiet sei bekanntlich ein Rudel ansässig. In Rudelstreifgebieten seien Abschüsse von Einzelwölfen bundesrechtlich unzulässig.
Falls es in Rudelgebieten zu Schäden durch Wölfe komme, die einen Eingriff in den Bestand rechtlich erlauben, so müsse dieser über eine Regulierung des Rudels durch den Abschuss von Jungwölfen erfolgen, erklärt die GWS. Dafür sei die Zustimmung des Bundes erforderlich und es dürften lediglich 50 Prozent der im laufenden Jahr geborenen Jungtiere erlegt werden. Über diese eindeutige Regelung der eidgenössischen Jagdverordnung setze sich der Kanton Wallis mit seinem Vorgehen hinweg.
Auch missachteten die Walliser Behörden ein Urteil des eigenen Kantonsgerichts, moniert die GWS. Das Kantonsgericht habe die Behörden in einem Fall von 2018 gerügt, als diese bereits einmal widerrechtlich einen Einzelwolf in einem Rudelstreifgebiet zum Abschuss freigegeben hätten.
Vom damaligen Versprechen der Behörden, das Urteil in der weiteren Praxis zu berücksichtigen, sei leider nichts übrig geblieben, schreibt die GWS weiter. Der Fall zeige, weshalb es falsch wäre, den Kantonen die Kompetenz zur Regulierung von geschützten Arten zu geben.
2021 wurden 336 Nutztiere gerissen
Zuletzt wurden im März zwei Jungwölfe im Val d’Herens erlegt. Anfang März wurde eine Wölfin erlegt. Am 17. März folgte dann der Abschuss des zweiten Jungtiers. Die beiden Tiere hatten sich nach Angaben des Kantons in der Nähe eines Siedlungsgebietes aufgehalten. Das Wolfsrudel im Val d’Hérens bestand zuvor aus fünf Wölfen.
2021 wurden im Kanton Wallis insgesamt 22 Wölfe nachgewiesen. Insgesamt wurden vier Wolfsrudel mit Reproduktion bestätigt. Hinzu kommen je ein Wolfspaar im Val Ferret-Entremont und im Val de Bagnes. Total wurden 336 Nutztiere durch Wolfsangriffe getötet. Dabei entfielen 207 Risse auf das Oberwallis, davon 194 auf den Alpen und 13 auf den Frühjahrs- und Herbstweiden. Im Mittel- und Unterwallis wurden 129 Nutztiere gerissen. Hier waren es 105 Tiere auf den Alpen und 24 auf den Frühjahrs- und Herbstweiden.
«Von den 336 getöteten Nutztieren konnten nur 79 in geschützter Situation getötete Nutztiere für einen Abschuss angerechnet werden (64 Nutztiere im Val d’Hérens und 15 im Goms)», teilte der Kanton Wallis im Dezember 2021 mit. Der von den Wölfen angerichtete Schaden an Nutztieren wurde vom Kanton Wallis auf 123’895 Franken beziffert
Die Ansiedelung und Präsenz, des Wolfes in der Schweiz muss doch in etwas grössere Dimensionen betrachtet werden.
Probleme, die daraus entstehen, können so nicht gelöst weden. In der gegenwärtigen Entwicklung, in dwe Wirtschaft und dem beginnenden Verteilkampf, wird der Wolf, in der Schweiz, in nächster Zeit, keine Überlebenschance haben.
Und erlegt ein Wolf ein Schaf wird es durch den Bund noch teurer bezahlt...
Wølfe sind keine Bestien aber haben nun Welpen mit Hunger
Aber das ist wohl euch Egal!!
Denken ist nicht jedermanns Sache
Jetzt bitte ausstopfen und als abschreckendes Beispiel vors Bundeshaus stellen, damit diese Leute sehen können, was passiert wenn man den Bogen überspannt.
Eine unglaubliche Frechheit was wir Bauern uns von der unwissenden Wohlstandsgesellschaft bieten lassen müssen!!!
Abschreckung und Reduktion des Wolfbestandes als beste Herdenschutzmassnahme!
Freude herrscht!
Es ist nicht zum Glauben dass es Leute gibt die Sympathie zu einem Tier haben können das andere Tiere auf eine so schmerzhafte Art tötet und verletzt.Die verletzten Nutztiere interessieren die Wolfsbefürworter “Tierliebhaber“ nicht.Für sie liegt die Schuld bei den Tierhaltern die ihre Tiere zuwenig schützen,solche Leute haben keine Ahnung und haben auch nicht bemerkt dass es nicht möglich ist die Nutztiere mit Zäunen zu schützen.
Weg mit dieser Bestie!