Die Bestätigung des Falles erfolgte am Donnerstagmorgen, wie die Staatskanzlei des Kantons Luzern in einer Medienmitteilung informiert. Für Menschen und andere Tierarten – ausser für Schafe und Rinder - besteht keine Infektionsgefahr.
Betrieb für Tierverkehr gesperrt
Das infizierte Schaf zeigte starke Symptome (u.a. Fieber; Schwellungen im Kopfbereich, blauverfärbte Zitzen etc.) und musste durch eine Tierärztin eingeschläfert werden. «Die Untersuchung der Blutprobe am Institut für Virologie und Immunologie (IVI) der Universität Bern brachte am Donnerstagmorgen die Gewissheit, dass es sich um einen Fall der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) handelt», schreibt der Kanton.
Der Veterinärdienst Luzern hat die erforderlichen Massnahmen ergriffen. Dazu gehören beispielsweise eine Sperre des betroffenen Betriebes für den Tierverkehr sowie Bestandesuntersuchungen der empfänglichen Tiere.
Symptome der Blauzungenkrankheit bei Schafen
Die Blauzungenkrankheit kann bei Schafen tödlich verlaufen. Falls sie überleben, erholen sie sich nur langsam. Sie sind dann aber immun gegen den Virus-Typ, mit dem sie infiziert waren.
Bei folgenden Krankheitszeichen sollte unbedingt an die Blauzungenkrankheit gedacht werden:
- Erhöhte Körpertemperatur
- Apathie
- Absonderung von der Herde und Schwellungen der geröteten Maulschleimhäute
- vermehrter Speichelfluss und Schaum vor dem Maul
- Die Zunge kann anschwellen, blau werden und aus dem Maul hängen
- An den Klauen rötet sich der Kronsaum und schmerzt; die Schafe können lahmen
- Bei tragenden Tieren kann die Krankheit zum Abort führen
Symptome der Blauzungenkrankheit bei Rindern
Beim Rindvieh stellt sich nach einiger Zeit Linderung ein. Folgendes können Anzeichen der Blauzungenkrankheit sein:
- Erhöhte Körpertemperatur
- Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien
- Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls
- Blasen am Kronsaum der Klauen
-> Mehr Informationen zur Blauzungenkrankheit findet Ihr hier
Erreger ist für Menschen nicht gefährlich
Die Blauzungenkrankheit ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren. Andere Nutztiere und Haustiere sind von dieser Tierseuche nicht betroffen.
Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden.
-> Der Kanton Luzern verweist auf diese Informationsseite «Blauzungenkrankeit».
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