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«MKS auf Schweinebetrieb»: Luzern übte Ernstfall

Der Kanton Luzern hat im Rahmen einer Seuchenübung die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (MKS) geübt. Ein verseuchter Schweinestall diente als Übungsszenario. Die Zusammenarbeit zwischen Veterinärdienst und Zivilschutz funktionierte wie geplant. 

pd/ome |

«Im Kanton Luzern wurden auf einem Schweinebetrieb Tiere positiv auf die Maul- und Klauenseuche getestet», heisst es in einer Mitteilung des Kantons Luzern. Diese Aussage stammt aus einem ausgedachten Szenario, welches der Veterinärdienst Luzern zusammen mit der kantonalen Formation des Zivilschutzes Luzern genutzt hat, um den Ernstfall eines Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Schweinen zu üben.

«Die Übung hat gezeigt, dass die organisatorischen und kommunikativen Abläufe zielführend sind, dass diese vom Zivilschutz und dem kantonalen Veterinärdienst korrekt umgesetzt wurden, und dass der Kanton Luzern auf einen Ernstfall vorbereitet ist», sagte Martin Brugger, Kantonstierarzt und Leiter der Dienststelle Veterinärdienst.

Einschleppung durch Menschen möglich

In den vergangenen Monaten wurden in Deutschland und aktuell vor allem in Ungarn und der Slowakei diverse Ausbrüche von MKS gemeldet.

-> Ungarn: MKS-Ausbruch auf grossem Betrieb

-> Slowakei: Maul- und Klauenseuche auf Grossbetrieb

-> A: Maul- und Klauenseuche setzt Exporte unter Druck

«Der Kanton Luzern und die ganze Schweiz ist frei von MKS und die Krankheit ist für Menschen nicht gefährlich», sagt Martin Brügger. Für den Kanton Luzern ergebe sich daraus deshalb nicht direkt eine erhöhte Gefahr, schreibt der Kanton. 

Eine Einschleppung des Erregers aus von MKS betroffenen Gebieten durch den Menschen ist aber jederzeit möglich und auch für den Kanton Luzern die grösste Gefahr für einen Ausbruch von MKS. Deshalb wurde, wie auch schon bei früheren Übungen, die Bekämpfung im Feld in möglichst realistischer Weise geübt.

Aufbau und Betrieb eines Schadenplatzes

Bei der Übung hat der Zivilschutz zuerst nach Anweisung durch die Amtstierärztin beim betroffenen Betrieb einen Schadenplatz als organisatorische Ausgangsbasis eingerichtet. Anschliessend musste der geleerte Stall vollständig gereinigt und nachfolgend desinfiziert werden. Der Zutritt zu den Gefahrenzonen war nur dem Schadenplatzpersonal und nur mit korrektem Tenue und Einschleusen möglich.

Die geplanten Arbeiten seien durch den Zivilschutz innert der zur Verfügung stehenden Zeit und mit der notwendigen Qualität durchgeführt worden, schreibt der Kanton. Es konnten zudem wichtige Erkenntnisse zur weiteren Optimierung der Abläufe gewonnen werden.

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