Im Herbst wurde bei den Rindern eines Ostallgäuer Landwirts Rinder-Tuberkulose (TBC) nachgewiesen. Wie das «Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt» berichtet, hatte das Landratsamt daraufhin die Schlachtung des kompletten Bestandes angeordnet. Dagegen hatte sich der Landwirt in einem Eilantrag mit Erfolg juristisch gewehrt.
Wie nun bekannt wurde, sind Ende Januar nun doch alle 129 Tiere von seinem Hof abgeholt und in einer Tierkörperbeseitigungsanlage getötet und die Kadaver unter besonderen Vorsichtsmassnahmen beseitigt worden.
Landwirt lenkt ein
Nach mehreren Wochen hätten sowohl das Verwaltungsgericht in Augsburg (D) als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag des Landwirts auf Eilrechtsschutz abgelehnt. Dies bedeutet, dass die Gerichte entschieden haben, dass der Landwirt keinen sofortigen rechtlichen Schutz erhält und die Entscheidung der lokalen Behörde weiterhin gilt.
Weitere Gespräche zwischen Vertretern des Landratsamtes, der Tierseuchenkasse und dem Landwirt hätten nun dazu geführt, dass der Landwirt seine Einwilligung gegeben habe. Dies habe Stefan Leonhart vom Landratsamt auf Anfrage des Wochenblatts bestätigt. Zwar sind noch weitere Klagen des Landwirts hängig, doch man gehe davon aus, dass auch diese nun zurückgenommen würden, so Leonhart gegenüber der Zeitung.
Zweite Person hat Rinder-Tuberkulose
Bereits kürzlich ist bekannt geworden, dass 10 Betriebe im österreichischen Bundesland Vorarlberg wegen TBC gesperrt worden sind. Ausserdem ist eine zweite Person positiv auf Rinder-Tuberkulose getestet worden. Die Person sei zwar infiziert, aber nicht an Rinder-Tuberkulose erkrankt, sagte ein Sprecher des Landes Vorarlberg gegenüber der Nachrichtenagentur APA.
Eine Ansteckungsgefahr für andere Personen bestehe nicht. Tuberkulose kann mit der Einnahme von Antibiotika behandelt werden. Bereits Mitte Januar hat sich eine Person mit der Krankheit infiziert. Eine Erkrankung an Tuberkulose wurde auch damals nicht nachgewiesen .