Der Lärm von Feuerwerkskörpern versetzt Tiere oft in Panik, schreibt die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) in einer Mitteilung. Deshalb unterstütze die GST die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk».
Lärmige Feuerwerkskörper führen bei Tieren oft zu grossem Stress. Heim-, Nutz- und Wildtiere würden sich verletzen, weil sie in Panik geraten und davonlaufen, oder weil ihr Winterschlaf unterbrochen wird, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Feuerwerksinitiative will Tiere und Menschen durch ein Verkaufsverbot von Lärm erzeugenden Feuerwerkskörpern vor diesem Stress schützen, erkenne die GST.
Grosse Nachfrage nach Beruhigungsmittel
Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte unterstützt dieses Anliegen, weil das Tierwohl durch den Lärm von Feuerwerkskörpern stark beeinträchtigt wird. Die Zahl der verkauften Beruhigungsmittel für Hunde um den 1. August und an Silvester sowie der Exodus vieler Hundebesitzerinnen und -besitzer ins nahe Ausland am Nationalfeiertag veranschaulichen das Problem.
Die GST würde es begrüssen, wenn das Parlament das Anliegen der Initiantinnen und Initianten mittels eines indirekten Gegenvorschlags auf Gesetzesebene verankern würde, anstatt dass dieses in die Verfassung aufgenommen wird, heisst es in der Mitteilung abschliessend.
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Das will die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»
Die so genannte «Feuerwerksinitiative» strebt eine Einschränkung der Feuerwerke an. Sie argumentiert, dass die Freude einiger Menschen nicht die Lebensqualität aller anderen beeinträchtigen sollte. Die Initiative behauptet, dass Feuerwerkskörper Stress für Menschen verursachen, die auf Lärm sensibel reagieren, und sie versetzen Kleinkinder, Haus-, Wild- und Nutztiere in Panik.
Darüber hinaus besteht die Befürchtung, dass unkontrollierte Feuerwerke in trockenen Sommertagen Flora und Fauna gefährden könnten. Die Initiative möchte daher Menschen, Tiere und die Umwelt vor den Auswirkungen des willkürlichen Abfeuerns von Knallkörpern schützen. Vulkane, Fontänen und andere (leise) pyrotechnische Mittel sollen weiterhin zugelassen bleiben. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung müssten Feuerwerks-Gesuche gestellt werden.