
Wegen des ausgeprägten Dürre fehlte das Futter. Die Bauern kauften Futter zu. Einige Landwirtinnen brachten Tiere wegen Futtermangel auch in den Schlachthof.
Gabriela Brändle
«Die Schweiz erlebt einen aussergewöhnlichen Trockenheitssommer. Seit Messbeginn ist noch nie so wenig Niederschlag im ersten Halbjahr gefallen», sagte Rösti. Die Hitze habe die Situation zusätzlich verschärft. «Es war vor allem die Dauer, die zu den grossen Schäden geführt hat», fuhr er fort. Zwar hätten die Niederschläge eine gewisse Entspannung gebracht. Doch es brauche noch viel mehr Regen, bis sich die Situation normalisiere.
«Bundesrat hat Lage sehr ernst genommen»
Rösti reagierte auch auf die Kritik, der Bundesrat sei untätig gewesen. «Der Bundesrat hat die Trockenheit und Hitze von Anfang an sehr ernst genommen. Er war und ist handlungsfähig», machte er deutlich.
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Der Bundesrat rufe nur dann die ausserordentliche Lage aus, wenn die gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr ausreichen, um die nötigen Massnahmen zu treffen. «Der Bundesrat wird auch weiterhin keine ausserordentliche Lage ausrufen. Das heisst aber nicht, dass die Auswirkungen des Hitzesommers auf Personengruppen oder Branchen kleingeredet werden.»
«Trockenheit setzt Landwirtschaft stark unter Druck»
Wie begegnet man der Hitze und dem Regenmangel? «Man bekämpft die Ursachen, beispielsweise mit der Dekarbonisierung», sagte Rösti. Er nannte unter anderem das CO2-Gesetz oder das Klimaschutzgesetz. «Die Massnahmen sind in der Umsetzung», hielt er fest. Für den Bundesrat seien mittelfristige Massnahmen wie Dekarbonisierung sowie kurzfristige Anpassungsmassnahmen gleich wichtig.
«Die Trockenheit setzt die Landwirtschaft stark unter Druck», sagte Christian Hofer, Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft. Er erklärte den Medienschaffenden, dass sich die Dürre in zwei prägnanten Punkten zeigt.
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Ertragsausfälle und weniger Futter
«Der erste Punkt sind Liquiditätsengpässe bei einigen Betrieben. Sie sind mit Zusatzkosten wie Futterzukauf oder Aufwänden für die Bewässerung belastet. Auch teilweise grosse Mindererträge haben einen negativen Einfluss», sagte Hofer. Bei den Herbstkulturen wie Zuckerrüben oder Kartoffeln seien teilweise gar Totalausfälle zu befürchten. Insgesamt würden die Branchen mit Ertragsreduktionen von 20 bis 25 Prozent rechnen.
Als zweiten Punkt nannte Hofer die Raufutterverfügbarkeit. Die Posten im In- und nahen Ausland seien teilweise ausverkauft. Im Inland sei die Futterproduktion heuer rund 20 Prozent tiefer als üblich. «Die Bauern haben deshalb teilweise die Tierbestände reduziert oder Futter aus alternativen Quellen beschafft. Je nach dem, wie sich die Zwischenfutterproduktion entwickelt, kann sich die Situation ein wenig beruhigen», sagte Hofer. Dazu brauche es aber genügend Niederschlag.
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Preiszerfall bei den Schlachtkühen
Der BLW-Direktor nannte mit dem Schlachtviehmarkt dann noch einen dritten Punkt. Im Juli seien 50 Prozent mehr Kühe zu Schlachthöfen gebracht worden. Um die Menge zu bewältigen, seien die Tiere gestaffelt angeliefert worden. Dies habe teilweise zu einem Zusammenbruch der Preise geführt und wirke sich negativ auf die Einkommen der Bauern aus. Damit meinte Hofer die deutlichen Preisabschläge auf den mageren X-Kühen, die die grossen Akteure vorgenommen haben.
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Roland Pfister, der Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung, führte aus, dass die Versorgungslage bei den Futtermitteln angespannt ist. Zwei Effekte würden zusammenfallen. Einerseits könne in der Schweiz wegen der Trockenheit weniger Futter produziert werden. Andererseits könnten wegen des Niedrigwassers auf dem Rhein weniger Proteinträger wie Sojaschrot ins Land geschifft werden. Deshalb werde geprüft, ob 20 Prozent der Pflichtlager freigegeben werden. Die Branche müsse sicherstellen, dass alle Beschaffungskanäle geprüft würden.
54 Millionen für Betriebshilfe
Die Mittel für die Betriebshilfe für Landwirtschaftsbetriebe sollen im Jahr 2026 einmalig um 54 Millionen Franken erhöht werden. Mit diesen zinslosen Krediten unterstützt der Bund die landwirtschaftlichen Betriebe dabei, durch die Trockenheit verursachte Liquiditätsengpässe zu überbrücken. «Wir entschädigen nicht pauschal Ernteausfälle, sondern nur existenzbedrohte Betriebe», sagte Bundesrat Rösti.
«Darlehen müssen zurückbezahlt werden»
Wie wird verhindert, dass Betriebe einen Kredit erhalten, die nicht wegen der Trockenheit in einen Liquiditätsengpass geraten sind, wollte ein Journalist wissen.
BLW-Direktor Christian Hofer führte aus, dass der Betriebshilfefonds auf die Kantone verteilt ist. Ein Landwirtschaftsbetrieb stellt in seinem Kanton ein Gesuch. Dort wird dieses geprüft. «Ein Betrieb muss nachweisen, dass er unverschuldet in diesen Liquiditätsengpass geraten ist. Und er muss nachweisen, dass, wenn er einen Kredit erhält, dieser längerfristig tragbar ist», führte Hofer aus. Weil der Fonds sehr tief alimentiert sei, brauche es diese zusätzlichen 54 Millionen. Der Fonds kommt auch bei anderen Situationen wie Schäden durch Frost zum Einsatz. Der Fonds ist kofinanziert durch die Kantone. «Deshalb erfolgt die einzelbetriebliche Prüfung», hielt Hofer fest. Es handle sich hier um Darlehen, sagte Bundesrat Rösti. Diese müssen zurückbezahlt werden.
Die Landesregierung beantragt zudem, den Kredit Wald für 2027 um 17,5 Millionen Franken aufzustocken. Ab 2028 soll das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ermächtigt werden, jährlich zusätzliche Mittel in gleicher Höhe zu beantragen. Über die zusätzlichen Mittel für Wald und Landwirtschaft wird das Parlament entscheiden. Wahrscheinlich ist, dass die eidgenössischen Räte in der Mitte September beginnenden Herbstsession über weitere Massnahmen diskutieren werden. SP, Grüne und GLP haben angekündigt, dass sie eine ausserordentliche Debatte zum Thema führen wollen.
Im Oktober wird Lage erneut analysiert
Der Bundesrat kündigte in seiner Mitteilung an, bis Ende Oktober eine erneute Lageanalyse vorzunehmen. Danach würden allfällige weitere Massnahmen getroffen. Beispielsweise werde geprüft, wie landesweit einheitliche Hitzekarten umgesetzt werden könnten.
Evaluiert würden zudem zusätzliche Grundlagen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sowie der Gesundheit und des Wohls von Tieren. Im Weiteren werde es ein Rundtischgespräch zu spezifischen Landwirtschaftsthemen geben.
Diese Massnahmen wurde Anfang August kommuniziert
Die ausgeprägte Trockenheit in vielen Teilen der Schweiz macht der Landwirtschaft zu schaffen. Am 5. August kommunizierte der Bund Massnahmen, wie er die Landwirtschaftsbetriebe unterstützt.
- Aufgrund der aktuellen Trockenheitssituation erhalten die Betriebe die vollen Direktzahlungen auch dann, wenn einzelne Vorgaben nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können, wie beispielsweise die minimale Futteraufnahme auf Weiden. Für Sömmerungs- und Alpbetriebe gilt zudem, dass Tiere bei Futtermangel früher von der Alp auf den Heimbetrieb zurückgeführt werden dürfen. Die Kantone sind für die Festlegung dieser Ausnahmen zuständig. -> Mehr zu den Direktzahlungen
- Zur Erleichterung der inländischen Futterversorgung hat das Bundesamt für Landwirtschaft die Zölle auf Heuimporte per 1. August 2026 aufgehoben. Zudem ist eine Senkung der Einfuhrzölle auf Futtermais per 15. August 2026 in Vorbereitung. -> Mehr zu den Futtermitteln
- Seit 2025 profitieren Bewirtschaftende von einer Verbilligung der Prämien für Ernteversicherungen gegen Schäden durch Trockenheit. Der Bund übernimmt dabei 30 Prozent der Versicherungsprämie.
- Betriebe, die infolge der Trockenheit in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, können zur Überbrückung zinsfreie Betriebshilfedarlehen beantragen. Einige Massnahmen bereits eingeleitet. -> Mehr zu Betriebshilfedarlehen
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Mitte August setzte der Bund den Grenzschutz auf Mais für Futterzwecke mit einem Trockensubstanzgehalt bis 60 Prozent vorübergehend aus. Vom 15. August bis 31. Oktober 2026 entfallen Zoll und Garantiefondsbeitrag für frischen oder silierten Mais mit einem Trockensubstanzgehalt von maximal 60 Prozent (Zolltarifnummer 2308.0050). Der Ansatz beträgt 0 Fr. je 100 kg brutto.