
Das Parlament hat 2021 eine Mitteilungspflicht für den Handel mit und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie den Handel von Nährstoffen beschlossen. Für die Umsetzung der Mitteilungspflicht entwickelt das Bundesamt für Landwirtschaft BLW die Webanwendung Digiflux.
BLW
Die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats hat im September die Standesinitiative überwiesen. Es handle sich «um ein reines Kontroll- und Überwachungsinstrument», heisst es im Vorstoss.
Keine Mitteilungspflicht bei Spritzmitteln
Jede Anwendung eines Pflanzenschutzmittels müsse künftig in Digiflux «parzellenscharf und georeferenziert» gemeldet werden. Dies verursache einen massiven administrativen Aufwand «sowie Mehrkosten ohne ökologischen Mehrwert». Der Bund solle die Rahmenbedingungen so ändern, dass «nur von Seiten des Handels der Bestimmungszweck vermerkt werden muss».

Mitte-Kantonsrat Sepp Sennhauser (l.) und SVP-Kantonsrat Christian Vogel haben die Standesinitiative in der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) in Bern vertreten.
zvg
Die Standesinitiative fordert , die Mitteilungspflicht auf den Handel mit Hof- und Recyclingdünger sowie Pflanzenschutzmitteln zu beschränken und sie bei den Pflanzenschutzmitteln dahingehend zu vereinfachen, dass bei deren Inverkehrbringen nur von Seiten des Handels der Bestimmungszweck – Gartenbau, Forstwirtschaft, öffentliche Hand, Landwirtschaft – vermerkt werden muss. Die Mitteilungspflicht für Anwendungen bei Pflanzenschutzmitteln soll ganz entfallen.
Vergangene Woche hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) den Vorstoss beraten. Mit 6 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt sie, der Kantonsinitiative St. Gallen, deren Frist für die Vorprüfung in der kommenden Wintersession ausläuft, keine Folge zu geben. Sie anerkennt aber das von der Standesinitiative verfolgte Ziel, die Bürokratie zu limitieren.
Parlament will Meldepflicht nicht kippen
Die WAK-S verweist auf die abgeänderte Motion Kolly «Aufhebung der Pflicht zur Verwendung von Digiflux für Landwirtschaftsbetriebe». Der Freiburger SVP-Nationalrat Nicolas Kolly wollte die Bauern eigentlich ganz von der Pflicht entbinden, Digiflux einzusetzen. Der Ständerat wollte in der Frühlingssession 2025 jedoch nichts von einer Abschaffung der Meldepflicht wissen. Diese müsse bestehen bleiben, um die Reduktionsziele beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger zu erreichen. Der Ständerat anerkannte jedoch die administrative Belastung der Landwirte.

Die Mitteilungspflicht zum Verbrauch gilt für alle, die Pflanzenschutzmittel, Dünger, Hof- und Recyclingdünger oder Kraftfutter beruflich einsetzen.
BLW
Der Text der Motion wurde wie folgt abgeändert: «Mit dieser Motion verlange ich, dass die Pflicht für Landwirtschaftsbetriebe, die digitale Plattform Digiflux zu verwenden, unter strikter Einhaltung des Datenschutzes und vereinfacht auf Betriebsebene erfüllt werden kann. Weiter ist die Mitteilungspflicht für Nebenprodukte aus der Lebensmittelherstellung, die als Futtermittel eingesetzt werden, praxistauglich umzusetzen.» Der abgeänderten Motion stimmte in der Sommersession 2025 schliesslich auch der Nationalrat zu.
Was ist Digiflux?
Das Parlament hatte 2021 im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 beschlossen , die Stoffflüsse transparenter zu machen. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Erfassungsarten: Zum einen soll der Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen erfasst werden, zum anderen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die praktische Umsetzung der Mitteilungs- und Offenlegungspflicht soll digital über «Digiflux» erfolgen .
Nach viel Kritik aus der Landwirtschaft wurde der Zeitplan zur Einführung von Digiflux wie folgt angepasst:
- Ab 1. Januar 2027: Meldepflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM), Dünger und Kraftfutter.
- 1. Januar 2027: Meldepflicht für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – mit Übergangsregelung. Betriebe bestätigen PSM-, Dünger- und Kraftfutter-Lieferungen. Um den PSM-Jahresverbrauch zu ermitteln, werden die PSM-Lieferungen und der Endjahresbestand anschliessend miteinander verrechnet. Bis zum 31. Januar 2028 können Händler Lieferungen von PSM, Dünger und Kraftfutter aus dem Vorjahr eingeben. Bis zu diesem Zeitpunkt können Landwirtschaftsbetriebe zudem den Lagerbestand von PSM per Ende des Vorjahrs erfassen.
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