Der ehemalige Geschäftsführer der Freiämter Milchgold Käse AG ist von der Aargauer Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und anderen Delikten angeklagt worden. Der Mann wurde nun vom Bezirksgericht Muri zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
Der beschuldigte Käser steht zu den Fehlern, die er begangen hat. Das berichtet die «Aargauer Zeitung». Vor Gericht habe er die Vorwürfe nicht abgestritten.
«Das esch eso gsii»
Als die Gerichtspräsidentin die Sachverhalte in der Anklageschrift vortrug, bestätigte der ehemalige Käser diesen: «Das esch eso gsii.» Da sich die Parteien bereits vor der Verhandlung auf einen Urteilsvorschlag geeinigt hatten, fand das Verfahren in abgekürzter Form statt.
Bei den Betrügereien habe der Käser darauf vertraut, dass die Falschangaben unentdeckt blieben, hält die Staatsanwaltschaft fest. Dies deshalb, weil der Geschäftsführer wusste, wie die Kontrollen ablaufen. Das Tatverhalten wiege schwer, sagte der Staatsanwalt vor Gericht. Der ehemalige Geschäftsführer wurde wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und anderen Delikten angeklagt.
10 Monate unbedingt
Doch sein Verhalten nach der Tat habe für den Käser gesprochen. Er habe kooperiert und Gelder vor Eröffnung des Strafverfahrens zurückbezahlt. Seine Reue sei aufrichtig, so die Staatsanwaltschaft. Der Käser sagte vor Gericht, dass er Fehler gemacht habe und nun dafür hinstehen müsse, schreibt die «Aargauer Zeitung».
Die Parteien haben sich vor der Verhandlung auf teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten geeinigt. 10 Monate muss der Käser aber in einem Gefängnis absitzen. Es sei ein faires Urteil, sagte die Gerichtspräsidentin. Nebst der Freiheitsstrafe sei der Käser auch in der Branche unten durch. Die Branche sei nicht so gross, die Betrügereien hätten längst die Runde gemacht, sagte sie weiter.
Zu viel Verkäsungszulage
Die Vorwürfe gegen den Käser waren gravierend. Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschuldigten unter anderem vor, zwischen 2012 und 2017 dem Bund absichtlich 68 Mal eine höhere Menge an eingekaufter und verkäster Milch gemeldet zu haben, als dies tatsächlich der Fall war. Dadurch erhielt die Milchgold Käse AG zu hohe Verkäsungszulagen ausbezahlt.
Insgesamt wurde in 1958 Einzelfällen eine höhere Milchmenge gemeldet, als die betreffenden Landwirte tatsächlich geliefert hatten. Milchgold erhielt so insgesamt knapp 1,1 Millionen Franken Verkäsungszulagen zu Unrecht. Die zu viel erhaltenen Verkäsungszulagen hat die Milchgold im August 2018 zurückbezahlt.
AOP-Bestimmungen nicht eingehalten
Zudem warf die Staatsanwaltschaft dem Käser vor, zwischen 2012 und 2017 über 2000 Tonnen Käse unter der geschützten Ursprungsbezeichnung Emmentaler AOP produziert und in Verkehr gebracht zu haben.
Die AOP-Produktion erfolgte, obwohl die Bestimmungen des Pflichtenhefts für Emmentaler AOP nicht eingehalten wurden. Milchgold liess die Milch nicht täglich, sondern nur jeden zweiten Tag abholen. Die zur Emmentaler AOP-Herstellung verwendete Milch war damit älter als die nach Pflichtenheft höchstens erlaubten 24 Stunden.
Ins Rollen gebracht hat den Fall Milchlieferant Markus Ottiger. Dieser entdeckte, dass in der Datenbank Milch bei ihm mehr Milch vermerkt war als auf seinen Milchgeldabrechnungen. Ottiger hat zusammen mit vier weiteren Lieferanten den Geschäftsführer der Milchgold Käse AG angezeigt.
Freiämter Käserei kaufte Milchgold
Die Aktionäre der Freiämter Käserei AG haben an ihrer ausserordentlichen Generalversammlung vom 17. Oktober 2019 laut einer Mitteilung den Kauf der Milchgold Käse AG beschlossen. «Mit dem Kauf der Milchgold Käse AG sichert sich die Freiämter Käserei AG die Eigenständigkeit langfristig. Zudem bietet diese Lösung Gewähr, dass mit dem vorhandenen eingespielten Team der hohe Qualitätsstandard beibehalten werden kann», erklärte Hugo Abt, Verwaltungsratspräsident der Freiämter Käserei AG.
Das Unternehmen ist heute einer der grössten Käseproduzenten der Schweiz und verarbeitet am Standort Auw AG täglich rund 160'000 kg Milch zu Hart- und Halbhartkäsen. ral




