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Miese Getreideernte – Importe früher freigegeben

Die Schweizer Getreideernte 2024 war miserabel. Um die Versorgung sicherzustellen, werden Importe benötigt. Deshalb gibt der Bund das gesamte Zollkontingent Brotgetreide 2025 bis Anfang Februar 2025 frei. Das dürfte aber bei weitem nicht ausreichen.

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Die Schweizer Brotgetreideernte 2024 war aufgrund des kühlen und nassen Wetters die schlechteste seit Jahrzehnten. Häufige Niederschläge in der Zeit zwischen Aussaat und Ernte beeinflussten die Getreideernte quantitativ und qualitativ negativ.

Mykotoxinbefall

«Gestützt auf die Augusterhebung wird gesamtschweizerisch von einer – in der Grössenordnung von einem Drittel – tieferen Erntemenge für Brotweizen und Gerste verglichen mit dem Vorjahr ausgegangen, wobei die Ernteergebnisse regional sehr heterogen ausfallen»,  schrieb die Branchenorganisation Swiss Granum im September.

Nebst der tieferen Erntemengen gab je nach Region ein unterschiedlich starker Mykotoxinbefall. 20'000 Tonnen Brotgetreide mussten deshalb zu Futtergetreide deklassiert werden. «Rund 2’000 t mussten sogar vernichtet werden, was grosse Einkommensverluste für die betroffenen Produzenten bedeutet»,  teilte Swiss Granum im Oktober mit.

Schlechteste Ernte sei 25 Jahren

Mengenmässig sei die Brotgetreideernte die schlechteste der vergangenen 25 Jahre, sagte Swiss-Granum-Präsident Stephan Scheuner vor rund einem Monat. Grund dafür seien häufige Niederschläge und kühles Wetter in der Zeit zwischen Aussaat und Ernte.

Aufgrund dieser schlechten Ernte hat die Getreidebranche eine zusätzliche Fehlmenge von 60'000 Tonnen Brotgetreide bis zum Anschluss an die inländische Getreideernte 2025 ausgemacht. Sie ersuchte deshalb um höhere Freigabemengen zu Jahresbeginn sowie um eine Erhöhung des Zollkontingents 2025.

Erste Forderung erfüllt

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gibt der ersten Forderung statt, wie es in einer Mitteilung von Donnerstag heisst. Das BLW hat mit einer Änderung der Agrareinfuhrverordnung die Freigabe von 40'000 Tonnen des Zollkontingents Brotgetreide 2025 auf den 8. Januar und von 30'000 Tonnen auf den 4. Februar festgelegt.

Über die zweite Forderung, eine Erhöhung des Zollkontingents, kann das BLW nicht entscheiden. Das liegt in der Kompetenz des Bundesrats. «Er voraussichtlich Ende Januar 2025 über eine weitere vorübergehende Erhöhung befinden», schreibt das BLW.

Erhöhung um 20'000 Tonnen in diesem Jahr

Die Branchenorganisation Swissgranum hatte im September aufgrund der schlechten Erne zusätzliche Importmengen für 2024 beantragt, um die inländische Nachfrage nach Getreidearten wie Weizen, Roggen oder Dinkel decken zu können. Den Antrag ans Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zur Vorverschiebung der Freigabe der letzten  Teilmenge von 15'000 Tonnen des Zollkontingents Brotgetreide von November auf Anfang Oktober 2024 hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bereits Ende September bewilligt.

Zudem hat die Branchenorganisation die Erhöhung des Zollkontingents Nr. 27 (Brotgetreide) auf Anfang November 2024 um 20‘000 t beantragt. Ende Oktober hat der Bundesrat mit einer Änderung der Agrareinfuhrverordnung das Zollkontingent Brotgetreide 2024 um 20'000 Tonnen auf 90'000 Tonnen erhöht und die Freigabe beschlossen. «Häufige Niederschläge in der Zeit zwischen Aussaat und Ernte haben die Getreideernte 2024 in der Schweiz und in Mitteleuropa quantitativ und qualitativ negativ beeinflusst», begründete die Landesregierung ihren Entscheid.

Zollkontingent

Jedes Jahr können 70’000 Tonnen Brotgetreide innerhalb des Zollkontingents Nummer 27 zu einem tieferen Zollansatz eingeführt werden. Dieses Kontingent wieder aber nicht jedes Jahr ausgeschöpft. Das Kontingent wird nach der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldung zugeteilt (Windhundverfahren). Die Zuteilung läuft, solange es Anteile hat. Das Bundesamt für Landwirtschaft kann den Umfang der Tranchen und die Zeiträume anpassen. 2024 ist die zollbegünstigte Menge auf 90’000 Tonnen gestiegen. 2025 dürfte die Menge ebenfalls über 70’000 Tonnen steigen.

Besitzt ein Importeur einen Kontingentsanteil (KZA), so kann er die entsprechenden Waren zum tieferen KZA (Brotweizen: 23 Fr./100 kg) einführen. Besitzt ein Importeur keinen Anteil am Kontingent, muss er den wesentlich höheren Ausserkontingentszollansatz (AKZA) bezahlen. Importe zum AKZA sind jederzeit und in unbeschränkter Menge möglich. Beim Brotweizen beträgt der AKZA gemäss BLW 40 Fr./100kg.

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