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«Ohne Segmentierung hätten Bauern tieferes Einkommen»

Der Richtpreis bleibt auch im zweiten Quartal 2025 unverändert. Der Vorstand der Branchenorganisation Milch (BOM) hat zudem entschieden, die Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit für die Segmentierung und die Richtpreise zu beantragen.

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Der A-Richtpreis bleibt bis mindestens Ende Juni 2025 bei 82 Rappen pro Kilo Milch.  Die letzte Erhöhung erfolgte auf den 1. Juli 2024.  Zuvor kam es zu einer Senkung.  Im November 2023 hatte die BOM entschieden, den A-Richtpreis für Industriemilch nicht bei 81 Rappen pro Kilo Milch zu belassen, sondern diesen um 2 Rappen zu senken.

«Butterberg» abgebaut

Eine Begründung für die Beibehaltung des Richtpreises auf 82 Rp. hat die BOM nicht übermittelt. Im November 2024 warnte die Organisation noch von einem zunehmenden Preisdruck. Als Grund fügte die BOM die vollen Butterlager an. Deshalb wurden finanzielle Mittel aus dem Fonds Regulierung eingesetzt, um Butter und Rahm zu exportieren. Doch nicht nur die Branchenorganisation, sondern auch die Produzenten mussten sich an der Entlastung des Martes beteiligen. Während drei Monaten steuerten sie ein Rappen pro Kilo Molkereimilch bei, teilte die BOM im November mit.

Die Branchenorganisation zeigt sich mit dem Resultat zufrieden. Die Massnahmen hätten Wirkung gezeigt. Insgesamt wurden 2000 t Rahm- und rund 680 t Butterexporte von der BOM mit Geldern aus dem Fonds Regulierung gestützt. «Der hohe Butterberg ist inzwischen unter den Vorjahreswert gesunken», schreibt die BOM in der Mitteilung von Montag. Deshalb wurde auch keine weiteren Massnahmen beschlossen.

Eine zusätzliche Stützung aus diesem Fonds kommt den Exporteuren von verarbeiteten Nahrungsmitteln zugute. «Diese Massnahme führt bei den Exporteuren dazu, dass sie wieder mehr Schweizer Rohstoffe, insbesondere auch Butter, anstelle von Importprodukten einsetzen», heisst es in der Mitteilung von Montag. Diese Zusatzstützung wird um drei Monate verlängert.

Richtpreis

Der Richtpreise der BOM bilden eine Entscheidungsgrundlage für Preisverhandlungen zwischen den Marktpartnern und gelten ausschliesslich für Molkereimilch. Sie entsprechen somit nicht den realisierten Milchpreisen, sondern verstehen sich als Preise franko Rampe des Verarbeiters. Richtpreise werden für alle drei Segmente A, B und C festgelegt. Der effektiv ausbezahlte Durchschnittsmilchpreis je Milchverarbeiter oder Handelsorganisation hängt stark vom Produkteportfolio bzw. den in den einzelnen Segmenten hergestellten Milchprodukten der Akteure ab.

Der Richtpreis für A-Milch wird mithilfe des Molkereimilchpreisindex (BLW) und der prospektiven Markteinschätzung des Vorstandes der BOM quartalsweise festgelegt. Der Richtpreis im B-Segment entspricht dem Rohstoffwert eines Kilogramms Milch bei der Verwertung zu Magermilchpulver für den Weltmarkt und Butter für den Inlandmarkt. Der Richtpreis im C-Segment entspricht dem Rohstoffwert eines Kilogramms Milch bei der Verwertung zu Magermilchpulver und Butter für den Weltmarkt.

Milchverträge von mindestens einem Jahr

Kontiunität strebt die Branche bei den Selbsthilfemassnahmen an. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025 hat der Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit für die Branchenregelungen zur Segmentierung, dem Standardvertrag und den Richtpreisen beschlossen. Für alle Käufe und Verkäufe von Rohmilch müssen schriftliche Verträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr abgeschlossen werden. In den Verträgen ist die Milchmenge je nach Verwendungszweck in die Segmente A, B und C einzuteilen.

Die Milchkäufer müssen den Milchbauern zudem bis zum 20. jeden Monats die Mengen und Preise für das A- und B-Segment für den Folgemonat mitteilen. Die Milchhändler und -verarbeiter sind ausserdem verpflichtet, der TSM monatlich die eingekauften und verkauften Milchmengen pro Segment zu melden.

20 bis 30 Rappen mehr

Der Vorstand der BOM will das bestehende System fortführen. Es habe den Milchmarkt stabilisiert und zu einer höheren Wertschöpfung für die Milchproduzenten geführt. «Die Segmentierung ist die Antwort der Milchbranche, um im teilliberalisierten Markt mit der EU bestehen zu können», schreibt die BOM. Das System habe dazu geführt, dass die Produzentenpreise in der Schweiz zwischen 20 und 30 Rappen höher seien als in der EU.

Für die BOM ist klar: «Ohne Segmentierung wäre der Unterschied tiefer, die Produzenten hätten ein tieferes Einkommen.» Der Vorstand hat sich deshalb einstimmig dafür ausgesprochen, den Delegierten einen Antrag zu Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit zu stellen. Dies verhindere, dass Trittbrettfahrer das System unterwanderten.

Selbsthilfemassnahmen

Die Branchen- und Produzentenorganisationen sind für die Qualitäts- und Absatzförderung ihrer Produkte selbst verantwortlich. Dieser Grundsatz wird als Selbsthilfe bezeichnet. Die Selbsthilfemassnahmen können in bestimmten Fällen auf Nichtmitglieder der Organisationen ausgedehnt werden. Darüber entscheidet der Bundesrat.

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Der Bundesrat kann unter bestimmten Voraussetzungen Nichtmitglieder verpflichten, sich an Selbsthilfemassnahmen von Branchen- oder Produzentenorganisationen zu beteiligen (vergleich Art. 9 LwG). Man spricht in diesem Fall von der Ausdehnung der Selbsthilfemassnahmen auf Nichtmitglieder einer Organisation. Damit wird verhindert, dass sogenannte Trittbrettfahrer von den Massnahmen profitieren, ohne sich daran zu beteiligen.

Als Branchenorganisation gilt der Zusammenschluss von Produzenten und Produzentinnen einzelner Produkte oder Produktgruppen mit den Verarbeitern und gegebenenfalls mit dem Handel. Die Mitglieder der Branchenorganisation müssen mindestens die Hälfte der in den Handel gelangenden Menge des Produkts oder der Produktegruppe produzieren, verarbeiten oder vermarkten.

Der Bundesrat kann den Standardvertrag einer Branchenorganisation der Milchwirtschaft auf allen Stufen des Kaufs und Verkaufs von Rohmilch allgemeinverbindlich erklären (vergleich Art. 37 LwG). Der Standardvertrag muss eine Mindestvertragsdauer und Vertragsverlängerung von einem Jahr sowie Regelungen über Mengen, Preise und Zahlungsmodalitäten enthalten. Zurzeit ist der Standardvertrag der Branchenorganisation Milch allgemeinverbindlich erklärt.

Kommentare (3)

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  • Urs Tschümperlin | 05.03.2025

    Wenn Ich Richtig gelesen habe ist 82 Rp. Der Milchpreis der wenn die Milch beim Verarbeiter ist .


    Dann kostet der Transport den Bauer bis Verarbeiter ca 17 Rappen wenn man von 65 Rp ausgeht und man hat ja auch noch eine Abholgebühr !!


    Also es wird immernoch Geld verdient sobald die Milch Abgesogen ist beim Bauer

  • Wälchli Urs | 03.03.2025
    Bitte aufzeigen wie die einzelnen BOM Mitglieder gestimmt haben. Sicherlich wiederDetailhandel/Verarbeiter 66% der Stimmen gegen die Milchproduzenten, 33% der Stimmen.
  • Gesunder Menschenverstand | 03.03.2025
    Leider fehlt immer noch die Möglichkeit, B- Milch nicht zu liefern.
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