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9 Schafe getötet: Bern verfügt Abschuss von Wolf

Im Berner Oberland hat Anfang Juli ein Wolf innerhalb weniger Tage mehrere Schafe gerissen. Der Berner Bauernverband forderte den Abschuss. Da die Voraussetzungen erfüllt sind, ordnet der Kanton Bern den Abschuss an.

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Zwischen dem 1. und 5. Juli 2024 wurden in der Gemeinde Boltigen neun Schafe gerissen. «Die Rissmuster weisen auf einen Wolf als Verursacher hin», schreibt der Kanton Bern in einer Mitteilung. Die Resultate der DNA-Proben stehen noch aus.

Mehrere Auflagen

Die getöteten Tiere gehörten zu zu einer geschützten Herde von 2000 Tieren, die im Grenzgebiet der Kantone Bern und Freiburg gesömmert werden. Anfang Woche hatte der Berner Bauernverband den Abschuss des Wolfs gefordert. Solche Problemwölfe müssten schnellstmöglich gestoppt werden, teilte der Verband mit. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass sich solche Wölfe auf das Reissen von Nutztieren spezialisiert hätten.

Gemäss Kanton Bern ist mit dem Riss vom 5. Juli 2024 die gesetzliche Vorgabe für den Abschuss erfüllt. Die Abschussverfügung ist mit mehreren Auflagen verbunden:

  • Der Perimeter umfasst das Sömmerungsgebiet Walop/Stierebärgli in der Gemeinde Boltigen.
  • Der Perimeter wird auf die benachbarten Sömmerungsalpen im Gebiet der Gemeinde Boltigen ausgeweitet, sollte es dort innert der Abschussperiode zu einem Riss in einer ausreichend geschützten Herde kommen.
  • Auf der betroffenen Alp darf der Wolf nur geschossen werden, wenn sich dort Schafe oder Ziegen aufhalten. Damit soll verhindert werden, dass ein falsches Individuum erlegt wird, da das betroffene Gebiet möglicherweise von verschiedenen Wölfen frequentiert wird.

«Situation verbessern»

Die Abschussverfügung ist bis zum 10. August 2024 befristet. Berechtigte Verbände können dagegen Beschwerde einlegen. Dieser wird die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen.

Auf Initiative des Jagdinspektorats des Kantons Bern werden sich Vertreter der Kantone Bern und Freiburg mit Fachpersonen des Bunds und Herdenschutzspezialisten auf der Alp zu einer Begehung treffen. «Ziel des Augenscheins ist ein koordiniertes Vorgehen der Kantone Bern und Freiburg und die Diskussion von Massnahmen, um die bereits länger bestehende Situation zu verbessern», heisst es in der Mitteilung.

Bereits 2023 Schafe gerissen

Auf der betroffenen Alp wurden bereits im Sommer 2023 Schafe gerissen. Ein Wolf hatte innerhalb von drei Wochen 13 Schafe gerissen und eines verletzt. Die gerissenen Tiere gehörten zu einer Herde von 2200 Schafen, die im Grenzgebiet der Kantone Bern und Freiburg gesömmert wurden. Die Herde war behirtet und wurde von vier Herdenschutzhunden begleitet. Da die gesetzliche Vorgabe für den Abschuss eines Wolfs erfüllt waren, verfügte der Kanton Bern Mitte Juli den Abschuss.

Mitte August wurde der Wolf im Grenzgebiet der beiden Kantone durch die Wildhut des Kantons Freiburg erlegt. Der Wolf hatte nicht nur Schafe im Kanton Bern gerissen, sondern auch 8 Schafe in Jaun und Plaffeien im Kanton Freiburg.

Abschussbewilligung

Die Kantone können einen Abschussbewilligung für einzelne, nicht zu einem Rudel gehörende Wölfe erteilen, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten oder Menschen gefährden. Ein erheblicher Schaden durch einen einzelnen Wolf liegt vor, wenn in seinem Streifgebiet mindestens sechs Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden, nachdem bereits früher Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren (Wolfpräsenzgebiet). Gab es bisher keine Schäden, muss der Wolf mindestens 25 Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet haben. Die Herden müssen jedoch geschützt oder nicht zumutbar schützbar sein. Bei Tieren der Rinder- oder Pferdegattung sowie bei Neuweltkameliden liegt ein erheblicher Schaden vor, wenn durch einen einzelnen Wolf mindestens ein Nutztier getötet oder schwer verletzt wurde.

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