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«Widerrechtliche Hofräumung»: Schadenersatz gefordert

Rund um den Tierschutzfall Hefenhofen haben am zweiten Prozesstag am Bezirksgericht Frauenfeld die Staatsanwaltschaft und die Kläger ihre Plädoyers gehalten. Für den angeklagten einstigen Chef des Veterinäramts wird eine bedingte Haftstrafe von 18 Monaten gefordert. Der Pferdezüchter will ein Gutachten zum Schaden, der ihm entstanden sei.

sda |

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft plädierte neben der bedingten Freiheitsstrafe für eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 190 Franken sowie für eine Busse in der Höhe von 6800 Franken.

Mehrfacher Amtsmissbrauch

Schuldig zu sprechen sei der ehemalige Kantonstierarzt wegen mehrfachen Amtsmissbrauchs, Begünstigung durch Unterlassung, Tierquälerei durch Unterlassung, Gläubigerschädigung und ungetreue Geschäftsbesorgung.

Der einstige Leiter des Thurgauer Veterinäramts muss sich zusammen mit drei damaligen Mitarbeitern wegen Versäumnissen rund um den Tierschutzfall Hefenhofen verantworten. 2017 schockierten Bilder von abgemagerten und toten Pferden die Öffentlichkeit. Später räumten die Behörden den Landwirtschaftsbetrieb und versteigerten 93 Pferde.

«Immer wieder nichts gemacht»

Die Staatsanwältin warf dem Beschuldigten vor, über Jahre von diversen Missständen auf dem Landwirtschaftsbetrieb gewusst zu haben. Bei Kontrollen sei immer wieder festgestellt worden, dass ein damals bereits rechtskräftiges Teiltierhalteverbot vom renitenten Pferdezüchter nicht eingehalten wurde.

Mehrfach seien abgemagerte Tiere, fehlendes Wasser, vergammeltes Brot, aber auch verdreckte Ställe vorgefunden worden. «Trotz dieser Kenntnisse wurde nichts unternommen», sagte die Staatsanwältin. Der Kantonstierarzt wäre aber zu Massnahmen verpflichtet gewesen, hätte zumindest Verstösse zur Anzeige bringen müssen.

Dilemma auf unterschiedlichen Ebenen

Sein Verhalten habe er mit Problemen bei einer Zwangsvollstreckung und der Aggressivität des Pferdezüchters gerechtfertigt. Auch Meldungen von Tierschützern habe er keine Folge geleistet. Die Staatsanwältin erwähnte aber auch, dass das dem Veterinäramt vorstehende Departement keine klare Richtung in diesem Fall vorgegeben habe. «Dilemmas auf unterschiedlichen Ebenen mildern das Verschulden.»

Zur Last gelegt werden etwa auch Ungereimtheiten bei der Veräusserung beschlagnahmter Pferde. Zwar sah die Staatsanwaltschaft bezüglich des Vorwurfs, die Pferde seien viel zu günstig verkauft worden, keine strafrechtliche Verfehlung. Es gebe kein Gewinnmaximierungsgebot.

Drei Tiere sollen aber rechtswidrig verschenkt, ein Pony deutlich unter Wert an jemanden veräussert worden sein, obwohl noch ein viel besseres Kaufangebot vorlag. Eine Nebenklage kam von einer Privatperson, die im Besitz von drei der auf dem Hof beschlagnahmten Tieren war, die sie letztlich verlor, ohne einen Gegenwert zu erhalten.

Grosser Schaden für Hofbesitzer

Der Anwalt des Pferdehändlers kritisierte die Anklage der Staatsanwaltschaft als mangelhaft. Das Verfahren gegen seinen Mandanten wegen Tierquälerei mündete erstinstanzlich aufgrund nicht verwertbarerer «Beweise» in einem Freispruch. «Das behauptete Tierleid und die angeblichen Missstände hat es so gar nicht gegeben», so der Rechtsvertreter.

Vielmehr argumentierte der Klägeranwalt, die Hofräumung sei widerrechtlich durchgeführt worden. «Es fehlte die Rechtsgrundlage.» Seinem Mandanten sei in grosser finanzieller Schaden entstanden, auch aufgrund der zu tiefen Preise, die bei der Versteigerung der Pferde erzielt worden seien.

Schadenersatz von 2,6 Millionen

Der Anwalt reichte einen Antrag für ein Gutachten ein, um den tatsächlichen Wert der beschlagnahmten Tiere zu ermitteln. «Es geht um die Deliktsumme», so die Begründung. Gemäss Anklageschrift fordert der Pferdezüchter aus Hefenhofen Schadenersatz von 2,6 Millionen Franken.

Die Verhandlung wird am 20. Februar mit den Plädoyers der Rechtsvertretern des ehemaligen Kantonstierarztes und den weiteren Beschuldigten fortgesetzt.

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