Der Abschuss des Jungwolfs gründe auf der kantonalen Verfügung vom 17. Oktober 2023, die mit Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt erlassen wurde, hiess es in einer Mitteilung. Das entsprechende Gesuch wurde mit Schäden an Nutztieren begründet.
Kälber gerissen
Wölfe des Kärpfrudels haben im vergangenen Sommer zwei Kälber getötet und zwei weitere verletzt sowie zwei Schafe gerissen. I m Streifgebiet des Kärpf-Rudels war Anfang August von Wölfen ein Kalb gerissen worden . Die Abklärungen hatten ergeben, dass das Tier von einem oder mehreren Wölfen getötet und teilweise gefressen worden sei. Die anderen rund 40 Kälber der Herde wurden auf eine andere Weide gebracht. Nur wenige Wochen später haben Wölfe auf der Alp Gamperdun in Glarus Süd zwei Kälber verletzt und eines getötet.
Am 21. Dezember 2023 wurde der Leitrüde des Kärpfrudels erlegt. Diese Abschussbewilligung ist gemäss Mitteilung des Kantons nach dem alten Jagdgesetz erlassen worden.
Alpakas gerissen
Mitte Oktober haben Wölfe bei Elm sieben Alpakas gerissen und zwei verletzt . Die Risse erfolgten in Dorfnähe auf einer mit einem Elektrozaun gesicherten Weide. Als Angreifer wurden Wölfe des Kärpfrudels identifiziert. Die Tiere gehörten der Familie Elmer-Müller. Für Urs Elmer-Müller ist klar, einen Wolf kann man nicht Auszäunen. «Gehen sie mal in den Zoo zum Wolfsgehege. Dort sind die Zäune zweieinhalb bis drei Meter hoch», sagte der Landwirt zu schweizerbauer.ch ernüchtert.
Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat dem Kanton Glarus den Abschuss des Leitwolfs des Kärpfrudels Ende Oktober schliesslich bewilligt. Bei dem Tier handle es sich um «ein besonders schadstiftendes Elterntier», teilten die Behörden mit.