/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Wolfsregulierung: Beamte erhalten Morddrohungen

Der Entscheid, Wölfe auch präventiv abschiessen zu können, hat zu Spannungen zwischen Bauern, Tierschützern und der Öffentlichkeit geführt. Eine Privatperson will jetzt die Namen veröffentlich haben, die hinter diesem Entscheid stehen. Aufgrund von Morddrohungen verweigert das UVEK dies. Ein Schlichtungsverfahren wurde eingeleitet. 

ome |

Das Stimmvolk hat 2020 das Jagdgesetz abgelehnt. Trotzdem ermöglicht eine nachträglich festgelegte Verordnung, dass es den Kantonen jeweils zwischen dem 1. September und dem 31. Januar möglich sein soll, Wölfe präventiv abzuschiessen, also noch bevor die Tiere einen Schaden angerichtet haben.

Einsicht in Dokumenten verlangt

Die Gruppe Wolf Schweiz hätte diesbezüglich zahlreiche Zuschriften von Personen erhalten, die sich als Stimmbürger übergangen fühlten, heisst es in einem Bericht vom «Tagesanzeiger». Diese Verordnung entspreche nicht dem Volkswillen. «Für die Demokratie ist das schlecht», wird David Gerke, Geschäftsführer von Wolf Schweiz, zitiert.

Eine Privatperson verlangte deshalb vom Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) Einsicht in Dokumente, die zu der Teilrevision der Jagdverordnung geführt hätten. Und sie verlangte die Namen der Personen, die zu dieser Revision beigetragen haben. Aus Gründen des Personenschutzes hat das Uvek die Offenlegung dieser Namen verweigert. Die Person hat dann beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gegen diesen Entscheid rekurriert. Zum Schlichtungsverfahren zwischen der Person und dem Uvek hat der EDÖB jetzt Empfehlungen ausgesprochen. 

Kritik der Schutzverbände

Der Bundesrat hat beschlossen, den Wolfsschutz zu lockern, um die wachsende Wolfspopulation zu regulieren. Mit 12 Rudel könne man leben, heisst es. Die rund 30 Rudel, die es zurzeit in der Schweiz gibt, seien jedoch zu viel, sagen Wolfsgegner. Der Entscheid den Wolfschutz zu lockern, führte zu heftiger Kritik von Umweltschutzorganisationen.

Diese kritisierten nicht nur die tiefe Untergrenze von 12 Rudeln und die präventive Abschussregel, sie bemängelten auch, dass Rösti dazu keine ordentliche Vernehmlassung durchgeführt hätte. Sogar einige Bundesstellen hätten dem Entscheid des Umweltministers Widerstand entgegengebracht, heisst es im Bericht.

Auch Wolf Schweiz Gerke fordere, zuerst einmal die langfristigen Wirkungen der bestehenden Jagdverordnung zu analysieren, bevor weitere Verschärfungen gefordert werden. Denn das neue Jagdgesetz sei noch nicht einmal vollständig umgesetzt und die Verordnung zum präventiven Abschuss werde Anfang nächstens Jahres noch einmal überarbeitet.

Kein «Namensschutz» für hochrangige Beamte 

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz beantragte eine Privatperson letzten November Einsicht in die Dokumente, die zur revidierten Jagdverordnung geführt haben. Sie verlangte verschiedene Dokumente, darunter Entwürfe, Protokolle, E-Mails und Kalendereinträge. Auch verlangte sie Zugang zu amtlichen Dokumenten, in denen sich das Uvek «mit der Regulierungsfolgenabschätzung für die Festsetzung eines Schwellenwertes von 12 Wolfsrudeln auseinandergesetzt hat sowie [zu] den wissenschaftlichen Grundlagen für den Entscheid» heisst es in einem Dokument, das die Empfehlungen im Schlichtungsverfahren zwischen der Privatperson und dem Uvek zusammenfasst.  Das Dokument «Empfehlung vom 25. Juli 2024: GS UVEK / Revision Jagdverordnung» können Sie auf der Internetseite des EDÖB herunterladen.

Das Uvek stellte zwar einige Dokumente zur Verfügung, schwärzte jedoch aus Sicherheitsgründen persönliche Daten. Grund für die Schwärzung: Mitarbeiter des Uvek seien massiv, sogar mit Mord bedroht worden, heisst es in diesem Dokument. Auch gegen Bundesrat Rösti wurden bereits im Frühling Morddrohungen ausgesprochen (-> Rösti im «Wolfs-Fadenkreuz»: Ermittlungen eingestellt).

Die Privatperson akzeptierte den Entscheid des Uvek nicht und rekurrierte. Der EDÖB gibt dieser Person jetzt teilweise recht und empfiehlt, bestimmte Dokumente weiter zu überprüfen und die persönlichen Daten hochrangiger Beamter offenzulegen, während andere persönliche Daten aufgrund von Drohungen geschützt bleiben sollten.

Ritter vermutet Abschussgegner

Markus Ritter, Mitte-Nationalrat und Präsident des Bauernverbands, vermute einen Tierschützer hinter dieser Privatperson. Denn mit dem Entscheid von Bundesrat Rösti sei eine starke Bejagung des Wolfes möglich geworden. Dies führte zu heftiger Kritik. Ritter hält den Umweltschutzverbänden dabei vor, dass sie die Gefahren einer zu grossen Wolfspopulation unterschätzt hätten.

Da es sich bei Wölfen um grosse Beutegreifer handle, sei in einem kleinen Land wie der Schweiz mit Konflikten zu rechnen gewesen. Dies hätten die Umweltverbände weitgehend ausgeblendet, heisst es im Bericht vom «Tagesanzeiger» abschliessend. Städter würden völlig unverhältnismässig auf die endlich angepasste Regulierung reagieren, so Ritter.

Lesen Sie zu diesem Thema auch: 

- Ritter sieht Wolf als existentielle Gefahr

- Nationalrat für «wolfsfreie Zonen»

- «Wolfsregulierung wird zur Daueraufgabe»

- «Möchte nicht Bundesrat sein, wenn ein Wolf ein Kind angreift»

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Geht Ihr an die Olma?

    • Ja:
      38.02%
    • Nein:
      48.76%
    • Weiss noch nicht:
      13.22%

    Teilnehmer insgesamt: 242

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?