Lumpy-Skin: Impfpflicht wird aufgehoben

Ende September müssen Rinder im Kanton Genf sowie in den Impfzonen der Kantone Waadt und Wallis nicht mehr gegen die Lumpy-Skin-Krankheit geimpft werden. Während der achtmonatigen Wartezeit gelten für den Tierverkehr weiterhin besondere Regeln.

Reto Blunier |

Im Sommer 2025 kam es in Frankreich und Italien zu Ausbrüchen der Lumpy Skin Disease (LSD). Hunderte Tiere wurden in der Folge getötet, um ein Ausbreiten der Seuche zu verhindern.

Lumpy-Skin-Disease (LSD)

Die Krankheit befällt Rinder, Büffel und Bisons und verursacht wirtschaftliche Verluste, die hauptsächlich durch Milchleistungsrückgang und Schäden an der Haut bedingt sind. Bei von Lumpy Skin Disease befallenen Rindern bilden sich in der Haut Knoten von 0,5 bis 5 cm Durchmesser.

Die betroffenen Hautstellen sterben nach fünf bis sieben Wochen ab. Die Tiere zeigen ausserdem Symptome wie Fieber, Antriebslosigkeit, Appetitlosigkeit, Nasen- und Augenausfluss sowie vergrösserte Lymphknoten. Die Krankheit ist jedoch nur in sehr seltenen Fällen tödlich.

Die Lumpy-Skin-Krankheit ist eine hochansteckende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin melden. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

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Einige LSD-Ausbrüche wurden auch nahe der Schweizer Grenze – weniger als 50 Kilometer – nachgewiesen. Um die Schweiz vor einem Ausbruch zu schützen, richteten die Behörden im Kanton Genf und in gewissen Gebieten der Kantone Waadt und Wallis Impfzonen ein. Anschliessend wurden Tausende Rinder geimpft. Bis jetzt gab es in der Schweiz keinen Fall von LSD.

Sömmerungsverbot

Um eine Einschleppung zu verhindern, erliess das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) für den Sommer 2026 ein Sömmerungsverbot von Schweizer Rindern in Frankreich. Betroffen waren rund 260 Betriebe mit 6000 Rindern, hauptsächlich in der Westschweiz. Als zusätzliche Schutzmassnahme erhielten alle Rinder, Büffel und Bisons in den Impfzonen bis Ende Frühling 2026 eine Auffrischungsimpfung.

Zudem wurde die obligatorische Impfung in den Impfzonen bis am 30. September weitergeführt. «Damit sollen die Tiere geschützt werden, die dort geboren oder während der Aktivitätszeit der stechenden Insekten dorthin verstellt wurden», schreibt das BLV.

Achtmonatige Wartezeit

Aufgrund der günstigen Entwicklung der Seuchenlage wird die Impfpflicht Ende September aufgehoben. «Dieser Entscheid markiert eine neue Etappe, bedeutet jedoch nicht das Ende der Massnahmen», hält die Bundesbehörde in einer Mitteilung fest. Am 1. Oktober 2026 beginnt eine achtmonatige Wartezeit. Die Impfzonen im Kanton Genf sowie in den Gebieten im Kanton Wallis und Waadt bleiben bestehen.

Tierbewegungen: Änderungen ab dem 1. Oktober

  • Verstellen in die Impfzonen: Tiere aus Gebieten ausserhalb der Impfzonen dürfen in die Impfzonen verstellt werden, ohne dass sie nach ihrer Ankunft geimpft werden müssen.
  • Verstellen immunisierter Kälber aus den Impfzonen: Nicht geimpfte Kälber, die durch die Antikörper ihrer geimpften Mutter geschützt sind, dürfen die Impfzonen nach einer klinischen Untersuchung verlassen.
  • Verstellen nicht geimpfter und nicht immunisierter Kälber aus den Impfzonen: Die Tiere müssen negativ auf das Virus oder auf Antikörper getestet worden sein. Zudem muss im Herkunftsbetrieb eine klinische Untersuchung durchgeführt werden.

Tierhaltende sowie die Tierärztinnen und Tierärzte müssen weiterhin auf Anzeichen achten, die auf LSD hindeuten könnten. «Ab Januar 2027 wird in den Impfzonen eine gezielte Überwachung durchgeführt, um zu bestätigen, dass das Virus in der Schweiz nicht zirkuliert», so das BLV. Wenn die Ergebnisse der Überwachung und die Entwicklung der Seuchenlage in Europa günstig bleiben, kann die Schweiz den Status «LSD-frei» frühestens am 1. Juni 2027 wiedererlangen.

-> Lumpy Skin: «Momentan gilt eine erhöhte Alarmbereitschaft»

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->  Lumpy Skin: BLV informiert mit Flyer

Wie sich die Seuche ausbreitete

Am 21. Juni 2025 wurde auf der Insel Sardinen (I) in einem Rinderbetrieb Lumpy Skin Disease (131 Rinder, 7 Tiere erkrankt) festgestellt. Zwei weitere Fälle wurden am 25. und 26. Juni gemeldet. Es wird davon ausgegangen, dass infizierte Vektoren aus Nord-Afrika, wo die Seuche präsent ist, über Windvertragung nach Sardinien gelangt sind.

Am 25. Juni wurden zudem in Italien weitere Ausbrüche gemeldet.  Betroffen war ein Rinderbetrieb mit 291 Rindern, der aus dem ersten Seuchenbetrieb in Sardinien Tiere in den eigenen Betrieb verbracht hat. Ein Tier war erkrankt und verendete. Der zweite Ausbruchsort liegt im Norden Italiens in Mantua südlich von Verona. Der Ort ist nur 160 km von der schweizerischen Grenze entfernt.  Am 29. Juni 2025 wurde schliesslich im Departement Savoyen, das nur 40 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt ist , erstmals ein Fall von Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) in einem Rindviehbetrieb bestätigt.

Die Behörden richteten um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Radius von 20 km sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von 50 km ein, die auch den Kanton Genf und angrenzende Gebiete des Kantons Waadt einschliesst. In der Folge breitete sich die Krankheit in Frankreich weiter aus.  Über 1000 Tiere wurden gekeult.  Aufgrund eines neuen Ausbruchs in Beaufort bei Albertville (F) wurde die Überwachungszone in der Schweiz um Teile des Kantons Wallis mit den Regionen Champéry, Finhaut und Ferret erweitert.  In den Schweizer Schutzzonen haben die Behörden eine Impflicht verordnet        .

Anfang September wurde in Frankreich im Département Ain ein weiterer Ausbruch auf einem Betrieb nachgewiesen.  Weil der Hof weniger als 50 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt liegt, wurde die Überwachungszone auf den Bezirk Nyon ausgeweitet.  In elf Gemeinden im Bezirk Nyon VD wurden alle Rinder, Büffel und Bisons gegen die Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) geimpft werden, um die Bestände zu schützen und eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Insgesamt wurden 1700 Tiere immunisiert. Mitte Oktober wurde im an die Schweiz angrenzenden französischen Departement Ain ein dritter LSD-Fall bestätigt. Betroffen war ein Bestand mit 180 Kälbern. Im französischen Jura wurden am 13. und 14. Oktober zudem zwei weitere Ausbrüche in der Gemeinde Écleux festgestellt, wo bereits am 11. Oktober ein erster Fall bestätigt worden war. Die Seuche breitete sich in Richtung Südwesten Frankreichs aus. Auf zahlreichen Betrieben wurden Rinder gekeult. Landwirtinnen und Landwirte trugen ihren Unmut bei Protesten an die Bevölkerung.

Wichtig: In der Schweiz wurde bisher kein Fall von LSD nachgewiesen. 

In der Schweiz ist zurzeit keine Impfung gegen die Lumpy-Skin-Krankheit zugelassen. Um eine umgehende Impfung sicherzustellen, hat der Bund vom 11. Juli 2025 bis zum 15. Dezember 2025, in Absprache mit der Arzneimittel-Zulassungsbehörde Swissmedic, eine Allgemeinverfügung erlassen. Auf deren Basis durften Impfstoffe gegen LSD, die sich bereits bei früheren Ausbrüchen in Europa bewährt haben, importiert und angewendet werden.  blu

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