Wölfe haben auf der Alp Gamperdun in Glarus Süd in den letzten Tagen zwei Kälber verletzt und eines getötet. Mit den jüngsten Vorfällen sei der gesetzlich vorgegebene Schaden erreicht, der die Regulierung des Rudels zulasse, teilte der Kanton Glarus am Mittwoch mit. Aufgrund des vorgefundenen Spurenbildes sei davon auszugehen, dass die Schäden durch das sogenannte Calfeisental-Rudel verursacht wurden.
Kälber in andere Weide verbracht
I m Streifgebiet des Kärpf-Rudels war bereits Anfang August von Wölfen ein Kalb gerissen worden . Die Abklärungen hatten ergeben, dass das Tier von einem oder mehreren Wölfen getötet und teilweise gefressen worden sei. Die anderen rund 40 Kälber der Herde wurden auf eine andere Weide gebracht.
«Aufgrund der Schäden auf Glarner Boden und um die Regulation vollziehen zu können, hat der Kanton Glarus beim Bund um eine Ausdehnung des Abschussperimeters im Bereich Krauchtal und Gamperdun für das Calfeisental-Rudel ersucht», heisst es in einer Mitteilung von Donnerstag. Diese Erweiterung wurde vom Bund umgehend bewilligt. Der Kanton hat anschliessend die Abschussverfügung erlassen. Die Regulation wird durch die kantonale Wildhut und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen vorgenommen.
3 Welpen dürfen geschossen werden
Das Calfeisen-Rudel sorgte im Kanton St. Gallen für zahlreiche Risse. Auf der Alp Gafarra im Weisstannental im Kanton St. Gallen sind im laufenden Alpsommer über acht Schafe durch Wolfsangriffe gerissen worden oder mussten schwer verletzt getötet werden. «Die Risse erfolgten, obwohl die Alp mit Zäunen und Herdenschutzhunden geschützt ist», teilte der Kanton St. Gallen im August mit. Der Kanton stellte beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) einen Antrag zur Regulation. Diesem Gesuch stimmte der Bund zu. Der Kanton St. Gallen verfügte deshalb den Abschuss von drei der sechs Welpen. Mit der Massnahmen sollen weitere Risse verhindert werden.
Die Alp Gafarra liegt mitten im Streifgebiet des Calfeisen-Rudels. Das Rudel pflanzte sich in diesem Jahr zum zweiten Mal erfolgreich fort. Gemäss Kanton können die Schäden dem Calfeisen-Wolfsrudel angerechnet werden. Der Leitrüde des Rudels wurde genetisch an den Rissen bestätigt.
Rudel einfacher regulierbar
Gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung ist die Schadenschwelle für eine Rudelregulation damit überschritten. Der Bundesrat hat das Abschiessen von Wölfen in der Schweiz ab dem 1. Juli mit einer Teilrevision der Jagdverordnung erleichtert. Ein Wolf muss weniger Schäden angerichtet haben, damit er zum Abschuss freigegeben wird.
Auch Rudel können reguliert werden. Neu können Kantone bei 8 Nutztierrissen statt bisher 10 Rissen beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) Regulierungsabschüsse beantragen. In den Regionen mit mehr als einem Rudel dürfen die Kantone stärker regulieren als bisher.