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Der Kanton Uri ersetzt Neophyten – kostenlos!

Der Kanton Uri macht ernst. Seit dem 1. September gelten in der ganzen Schweiz verschärfte Massnahmen gegen schädliche Pflanzen (Neophyten). Mit einer kostenlosen Tauschaktion können jetzt Privatpersonen die Neophyten in ihrem Garten gegen einheimische Pflanzen austauschen. Deren Verdrängung soll damit verhindert werden. 

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Die kostenlose Tauschaktion wurde in einigen Urner Gemeinden bereits einmal durchgeführt, mit grossem Erfolg. Jetzt wird die Aktion auf den ganzen Kanton ausgeweitet, teilt der Kanton Uri in einer Medienmitteilung mit. «Das grosse Echo und die Freude der Leute hat uns motiviert, das Projekt weiterzuführen», sagt Beat Zgraggen vom Urner Amt für Umwelt.

Grund für die Aktion: Die invasiven Neophyten werden im Wald und in der Umwelt immer mehr zum Problem, da sie einheimische Pflanzen verdrängen und damit dem Ökosystem schaden. Viele einheimische Tierarten wie Insekten und Vögel sind auf die ortsansässigen Pflanzen als Lebensgrundlage angewiesen. Mit der Neophyten-Tauschaktion wolle der Kanton das Problem auf kreative Weise angehen.

Neophyten verdrängen einheimische Pflanzen

Seit dem 1. September 2024 gilt neu ein schweizweites Verkaufsverbot für Tessiner Hanfpalmen, Kirschlorbeer, Sommerflieder und den Blauglockenbaum. Invasive Pflanzen wie Sommerflieder, Kirschlorbeer, Nordamerikanische Goldrute oder Tessiner Hanfpalme machen sich leider immer mehr breit. Das stört auch das natürliche Gleichgewicht in unserem Wald, denn sie verdrängen die angestammten Pflanzen. Waldtiere können die Exoten kaum als Nahrung brauchen.

Auch die Schutzbauten in den Wildbächen werden im Eiltempo von Neophyten zugewuchert. Deren Wurzeln können das Mauerwerk der Schutzbauten sprengen. Mit grossem Aufwand kämpfen die Mitarbeitenden der Korporationsbürgergemeinden gegen diesen ungewollten Wildwuchs. Auch für den Menschen sind Neophyten schlecht: Einige können Allergien auslösen oder bei Berührungen Hautausschläge verursachen. Andere wild wachsende Neophyten können mit ihren Wurzeln wichtige Schutzbauwerke schädigen und deren Funktionstüchtigkeit schwächen. 

So funktioniert die Gratis-Aktion

Melden Sie sich mit diesem Flyer  an. Anmeldeunterlagen gibt’s auch bei der Gemeindekanzlei oder im Forstbetrieb der Korporationsbürgergemeinde. Bei Bedarf werden Förster der Korporationsbürgergemeinden oder Spezialistinnen und Spezialisten des Amts für Umwelt Sie vor Ort beraten. Sie profitieren von 50 Prozent Rabatt, wenn Sie das Entfernen und Entsorgen der Neophyten sowie das Setzen der neuen Pflanzen durch einen örtlichen Forstbetrieb oder eine Gartenfirma ausführen lassen. Wenn Sie die neuen Pflanzen selbst einsetzen wollen, sind die bestellten Gehölze im kommenden Frühling 2025 zur Abholung für Sie bereit.

Wichtig ist: Die entfernten Neophyten müssen richtig entsorgt werden. Sie gehören nicht auf den Kompost, denn dort vermehren sie sich weiter. Neophyten gehören in den Kehrichtsack oder in den neuen orangen Neophytensack. Der Sack kann ganz einfach der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Neophytensäcke sind erhältlich bei: Gemeindeverwaltungen, Amt für Umwelt, ZAKU AG und teilweise bei privaten Entsorgungsfirmen.

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