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Uri gibt Wolf zum Abschuss frei

 

Weil er im Mai fünf Ziegen und sechs Schafe in Wassen UR gerissen hat, muss sich ein Wolf in Uri hüten: Die Urner Sicherheitsdirektion hat ihn zum Abschuss freigegeben. Die Wildhut und allenfalls ausgewählte Jäger dürfen ihn während 60 Tagen erlegen.

 

Der Wolf riss zwischen dem 14. und 23. Mai im Gebiet zwischen «Hubel» und «Urschlauwi» bei mindestens drei Angriffen insgesamt fünf Ziegen und 13 Schafe. Damit sei die Schadensschwelle von zehn toten Tieren erreicht, teilte die Urner Sicherheitsdirektion am Freitag mit. Da sie mit weiteren Übergriffe rechnen müsse, habe sie am 31. Mai den Abschuss dieses schadenstiftenden Wolfs verfügt.

 

 

10 Nutztiere innert vier Monaten

 

Die Kantone können dies gemäss Bundesrecht tun, wenn Raubtiere «erheblichen Schaden» anrichten. Ein solcher liegt vor, wenn in einem Wolfpräsenzgebiet mindestens zehn Nutztiere innert vier Monaten gerissen wurden, wobei die Herden wo zumutbar geschützt sein müssen.

 

Im vorliegenden Fall befanden sich gemäss dem Kanton sieben der Schafe beim Angriff auf zwei landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Schutzmassnahmen. Diese zählten damit nicht zum Abschusskontingent. Auch die anderen Herden seien «technisch» nicht geschützt gewesen, hätten sich aber im Alpgebiet auf der Heimkuhweide Wassen befunden, das als geschützt gilt. 

 

Alpkonzept Oberes Reusstal

 

Das Gebiet gilt als Wolfspräsenzgebiet. Nach den Rissen von total 5 Ziegen und 6 Schafen wurde die Schadensschwelle von 10 getöteten Nutztieren erreicht. 

 

In dem Gebiet läuft seit 2017 das Projekt «Alpkonzept Oberes Reusstal». Dessen Ziel ist es, nachhaltigen Schutz der Tiere in den abgelegenen und schwer zugänglichen Alpen zu ermöglichen, etwa durch das Zusammenführen kleiner Herden, wie der Urner Jagdverwalter Josef Walker auf Anfrage ausführte.

 

Einzelgänger

 

Solange das Konzept noch nicht vorliegt, spätestens aber bis Ende 2023 gelten die Herden im Projektgebiet als geschützt. Darauf haben sich das Urner Amt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) geeinigt.

 

Der Wolf, bei dem es sich laut Walker um einen Einzelgänger handeln dürfte, kann nun auf den bestossenen Alpen und in deren unmittelbarer Umgebung im «Alpkonzeptgebiet Oberes Reusstal» abgeschossen werden. Nicht erlegt werden darf er im eidgenössischen Jagdbanngebiet Fellital, wo er die Nutztiere gerissen hatte.

 

Auch im Tessin Wolf zum Abschuss freigegeben

 

Derzeit ist auch im Kanton Tessin ein Wolf zum Abschuss freigegeben. Die Behörden erlaubten die Tötung des Tiers im Rovana-Tal Mitte Mai, nachdem dieses im April 19 Schafe gerissen hatte. Die zweimonatige Abschussfrist läuft noch.

 

Einen Wolf erlegt hatte zuletzt die Wildhut im Kanton Wallis im Mai. Dieser hatte zuvor wiederholt Schaf- und Ziegenherden angegriffen und insgesamt 28 Nutztiere in geschützten Situationen gerissen. Davor hatte die Walliser Wildhut im März – Anfang März und Mitte März – zwei Jungwölfe im Val d’Herens geschossen. Die beiden Tiere hatten sich nach Angaben des Kantons in der Nähe eines Siedlungsgebietes aufgehalten.

Kommentare (1)

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  • Böser Bauer, wie immer | 20.06.2022
    Jedes einzelne Tier ist bereits eine "Schadschwelle" - mit solchen verblödenden Wortklaubereien sollen doch die brutalen Risswunden und das qualvolle Verrecken der total verängstigten Tiere beschönigt werden. In jedem Schlachthof darf möglichst kein einziges Tier solcher Todesangst ausgesetzt werden. Hier achten alle der selbsternanntne Tierschützer peinlichst genau drauf, incl. Tiertransporte. Aber wenns unser "Freund der Wolf" verursacht, dann ist ja alles anders. Weg mit dem Wolf!

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