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Kanton liess Erwerb durch Nichtbauer zu

 

Im Kanton Neuenburg durfte ein 79-jähriger Nichtlandwirt einen 64-ha-Hof ersteigern. Zuständig ist Staatsrat Laurent Favre. 

 

Am 20. Mai wurde der Hof von Bauer Werner Schüttel betreibungsrechtlich versteigert. Das betrifft den 64-Hektaren-Hof Le Creux in Le Cerneux-Péquignot NE. Ersteigert hat ihn ein mittlerweile 79-jähriger Mann aus dem Kanton Bern, der sich selbst auf Facebook als «Nichtlandwirt» bezeichnet hat.

 

 

Schüttel weiter auf Hof 

 

Am 8. Dezember trafen sich Schüttel und der Ersteigerer zu einer Schlichtungsverhandlung. Diese ging laut Schüttel ohne Ergebnis zu Ende. Schüttel lebt und wirtschaftet nach wie vor auf dem Hof, er hat auch nach wie vor keine Abrechnung vom Betreibungsamt erhalten. Er verweist auf das schriftliche Versprechen des Ersteigerers vom Januar 2018, ihm die Gülleanlage zu sanieren, und auf ein schriftliches Kaufangebot vom Januar 2019 in der Höhe von 1,6 Mio. Fr. plus 200’000 Fr. für Beratungen plus ein mündliches Versprechen, ihm überlassene 214000 Fr. nicht zurückzufordern.

 

So sieht Schüttel den Ersteigerer schadenersatzpflichtig, und zwar in Millionenhöhe. Der Ersteigerer wiederum sagte im November zum «Schweizer Bauer», er habe das Heimet rechtmässig ersteigert und wolle es jetzt beziehen. Der weitere Verlauf ist offen.

 

Der Hof «Le Creux» liegt abgelegen an der Kantonstrasse zwischen Le Cerneux-Péquignot und Le Locle. Blick von der Kantonsstrasse aus südlicher Richtung.
Daniel Salzmann

 

Es gibt einen Leitentscheid des Bundesgerichts

 

Interessant ist der Umstand, dass der Ersteigerer als Nichtlandwirt die Erwerbsbewilligung für den Hof vom Kanton nur erhielt, weil er die Grundpfandtitel von einem Zentralschweizer Landwirt übernommen hatte, der mit dem Verkauf an den Berner wohl einen Gewinn von über 300’000 Franken machte, weil er 10%-Jahreszinsen von Schüttel verrechnen konnte.

 

Recherchen des «Schweizer Bauer» deuten darauf hin, dass der Ersteigerer die Grundpfandtitel nur gekauft hat, um als Ersteigerer infrage zu kommen. Das könnte Rechtsumgehung oder Rechtsmissbrauch sein. Ein Bodenrechtskommentar der Juristen Beat Stalder und Christoph Bandli legt dies jedenfalls nahe, entsprechende Bundesgerichtsurteile liegen vor.

 

«Es sprach nichts dagegen»

 

Das Bundesamt für Landwirtschaft sagt, die Aufsicht über die Anwendung des Gesetzes über das Bäuerliche Bodenrecht (BGBB) liege bei der kantonalen Bodenrechtskommission und dem kantonalen Departement für Raumplanung und Umwelt (DDTE). Dessen Vorsteher ist seit 2014 Staatsrat Laurent Favre (FDP), er trägt damit letztlich die politische Verantwortung. Der «Schweizer Bauer» hat beim DDTE angefragt, wie es den Fall beurteile.

 

Die Direktionsassistentin schrieb: «Im Zusammenhang mit diesem Erwerb legte die Aufsichtsbehörde (das DDTE über sein Amt für Geomatik und Grundbuch und nicht Staatsrat Laurent Favre) keine Beschwerde gegen den Entscheid der Kommission ein, da diese der Ansicht war, dass Herrn B. [Name genannt] eine Ausnahmebewilligung erteilt werden könne und dass es keinen Grund gebe, den Erwerb abzulehnen.» Letzte Aufsichtsinstanz für das BGBB ist das Bundesamt für Justiz, das ab 1. Januar der neuen Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider untersteht.

 

Werner Schüttel bewirtschaftete jahrelang den Hof Le Creux in Le Cerneux-Péquignot.
Daniel Salzmann

 

Illegale Deponien

 

Zu Favre sagt Schüttel, er wisse aufgrund seiner internationalen Kontakte, dass der Staatsrat auch an Orten sei, an denen man ihn nicht erwarten würde. Schüttel erwartet, dass Favre bei seinem Fall und in seinem Umfeld endlich genau hinschaue.

 

So gebe es gleich angrenzend an Le Creux illegale Deponien, westlich entlang der Hauptstrasse seien im Boden 13’000m3 Aushub versenkt worden (das kam zusätzlich zum bewilligten Aushub eines landwirtschaftlichen Hangars), südwestlich liege Teer in einer Waldweide, östlich liege die Deponie von Bauschutt an einem Wegende offen zu Tage. 

 

Serie

 

Vorher erschienen sind: 

 

Teil 1: Sabotage, Kuhabgänge und Fast-Brände
Teil 2: Der Überfall vom 27. November 2014 und der Rauswurf aus der Käsereigenossenschaft
Teil 3: Koksender Bauernlehrling brach bei Schüttel ein 
Teil 4: Ein Schätzer, dessen Bruder, 125000 Franken in Bar, und 10% Zins 
Teil 5: Das sagt der «Nichtlandwirt» zum ersteigerten Hof

Kommentare (1)

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  • Peter Denker | 14.01.2023
    Manchmal versteht mann die Welt nicht mehr, oder machmal versteht niemand Laurent Favre, Fehlentscheide passieren einfach auch in den Amtsstuben im Kanton Neuenburg. Spätestens nachdem es offensichtlich ist dass es dem Betreibungsamt nicht möglich ist dem ,, ursprünglichen Besitzer’‘ eine Abrechnung zu präsentieren, Schon längst hätte dem ganzen Treiben ein Ende gesetzt werden müssen. Grundbucheintrag löschen und Schadenersatz an Herr Schüttel entrichten. ,, es sprach nicht s dagegen‘‘ aber auch auch nichts dafür! Herr Laurent Favre, vielleicht denken sie mal über einen Rücktritt nach, es wäre Zeit!

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