Das Gericht urteilte, dass die Beschuldigten für ihr Handeln keine strafrechtlich relevante Verantwortung zu übernehmen haben. Es seien zwar Fehler gemacht worden, der Amtsleiter sei aber, anders als von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, nicht untätig gewesen.
Der ehemalige Kantonstierarzt habe aufgrund der Missstände im Tierschutz auf dem Hof in Hefenhofen mehrfach ein frühzeitiges Teiltierhalteverbot umsetzen wollen und Strafanzeige erstattet, kam das Gericht bei seinem Freispruch zum Schluss.
Abgemagerte und tote Tiere in den Medien
Dem Amtstierarzt waren von der Staatsanwaltschaft mehrfacher Amtsmissbrauch, Begünstigung durch Unterlassung, Tierquälerei durch Unterlassung, Gläubigerschädigung und ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen worden.
Der Gerichtsfall gründete auf Strafanzeigen aus dem Jahr 2017 aufgrund von Missständen auf dem Hof eines Pferdezüchters aus Hefenhofen TG. Zuvor kursierten Bilder von abgemagerten und toten Pferden in den Medien. Tierschützer lasteten dem Veterinäramtschef die Verantwortung an. Unter grossem öffentlichem Druck wurde schliesslich der Hof geräumt und unter anderem 90 Pferde beschlagnahmt und später versteigert.
Hauptverantwortung bei Departementsleitung
In seiner Tätigkeit als Chef des Veterinäramts sei der Beschuldigte natürlich in der Verantwortung gestanden, aber keinesfalls alleine, erklärte der Richter bei der Urteilsverkündung. In den Fall seien zahlreiche kantonale Stellen involviert gewesen. Die Hauptverantwortung habe bei der Departementsleitung gelegen. Ob sich diese strafbar gemacht habe, sei in diesem Strafverfahren nicht zu beurteilen.
Tierschützer reichten 2017 auch Strafanzeige gegen den zuständigen Regierungsrat ein. Das Büro des Kantonsparlaments lehnte die nötige Ermächtigung für ein Strafverfahren gegen diesen jedoch ab; es sah politische Gründe hinter der Anzeige.
Vorwurf der Untätigkeit
Der Prozess gegen die damaligen Mitarbeiter des Thurgauer Veterinäramts dauerte mehrere Wochen. Die Staatsanwaltschaft forderte gegen den Kantonstierarzt eine bedingte Haftstrafe von 18 Monaten sowie eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 190 Franken sowie eine Busse von 6800 Franken.
Sie warf ihm vor, über Jahre von diversen Missständen auf dem Landwirtschaftsbetrieb gewusst zu haben und untätig geblieben zu sein. Mehrfach seien abgemagerte Tiere, fehlendes Wasser, vergammeltes Brot, aber auch verdreckte Ställe vorgefunden worden. Dagegen sei nichts unternommen worden, so die Staatsanwältin.
Separates Verfahren gegen den Pferdezüchter
Der Anwalt des ehemaligen Amtschefs wies diese Anschuldigungen zurück. Durch Deeskalation sei immer wieder versucht worden, die Situation beim entsprechenden Tierhalter zu verbessern. Dieser habe als äusserst renitent und gewaltbereit gegolten. Er strich fehlende Unterstützung anderer kantonaler Stellen – auch der Polizei – hervor und stellte seinen Mandanten als Opfer eines Staatsversagens dar.
Der Landwirt aus Hefenhofen stand im März 2023 in einem separaten Verfahren unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Arbon. Dieses sprach den ehemaligen Pferdezüchter von zahlreichen Vorwürfen frei.
Kein Schadenersatz
Die meisten vorgelegten «Beweise», mit denen die Staatsanwaltschaft den vorbestraften Tierquäler mehr als sechs Jahre hinter Gitter bringen wollte, seien nicht verwertbar, hiess es im Urteil. Die Staatsanwaltschaft zog den Fall weiter ans Obergericht, wo er hängig ist.
Im Prozess gegen die damaligen Kantonsangestellten trat der Pferdezüchter als Privatkläger auf. Er stellte sich auf den Standpunkt, die Hofräumung sei widerrechtlich durchgeführt, seine Pferde seien zu günstig versteigert worden. Auch dies sah das Bezirksgericht Frauenfeld als nicht erwiesen an.
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Schön wenn man Amt inne hat ,ohne Verantwortung zu übernehmen.