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Umfrage: Nur noch Schleppschlauch?

Der Bundesrat will, dass die Bauern künftig die Gülle nur noch mit Schleppschlauch ausbringen. Ziel: Geringere Ammoniakemissionen. Der Vorschlag wird von der Landwirtschaft kritisiert. Befürworten Sie den Vorschlag der Regierung? Oder geht dies zu weit? Abstimmen und mitdiskutieren

 

 

Der Bundesrat will, dass die Bauern künftig die Gülle nur noch mit Schleppschlauch ausbringen. Ziel: Geringere Ammoniakemissionen. Der Vorschlag wird von der Landwirtschaft kritisiert. Befürworten Sie den Vorschlag der Regierung? Oder geht dies zu weit? Abstimmen und mitdiskutieren

Es wird Frühling. Die Bauern bringen Gülle auf die Felder aus, damit die Kulturen mit genügend Nährstoffen versorgt werden. Doch bald könnten beim «Bschütte» neue Vorschriften in Kraft treten.

90 Prozent aus der Landwirtschaft

Der Bundesrat will die Luftreinhalteverordnung (LRV) anpassen. Er hat vergangene Woche Änderungen in die Vernehmlassung geschickt. Beantragt vom Bundesamt für Umwelt (Bafu), nimmt der Bundesrat damit die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft ins Visier.

Gemäss der Landesregierung ist die Landwirtschaft für 90 Prozent der Ammoniakemissionen in der Schweiz verantwortlich. Hier sieht sie grosses Potenzial. Einerseits beim Ausbringen der Gülle, andererseits bei der Abdeckung von Jauchegruben.

Prallteller soll weg

In der Verordnung soll festgehalten werden, dass Gülle nur noch mit Schleppschlauchverteilern und nicht mehr mit Pralltellern ausgebracht werden darf. «Gülle und flüssige Vergärungsprodukte sind durch geeignete Verfahren wie die bandförmige Ausbringung oder das Schlitzdrillverfahren emissionsarm aufzubringen», heisst es im Vorschlag.

Ausnahmen gibt es nur noch wenige. «Diese Anforderungen müssen nicht eingehalten werden, wenn die Verfahren aus technischen oder betrieblichen Gründen, insbesondere aufgrund der Topografie, nicht anwendbar sind», heisst es im Entwurf. Prallteller wären hier noch erlaubt. Die neuen Regeln sollen ab dem 1. Januar 2022 eingeführt werden.

Mit der Verschärfung der Verordnung erhofft sich der Bundesrat einen signifikanten Rückgang der Ammoniakemissionen. Viele Bauern würden die beiden «bewährten» Massnahmen bereits anwenden, hält die Landesregierung fest.

Ritter übt Kritik 

Bei den Bauern stösst der Entwurf auf wenig Gegenliebe. Bauernverbandspräsident und CVP-Nationalrat Markus Ritter äusserte sich auf schweizerbauer.ch wie folgt: «Verbote und Auflagen sollen einmal mehr die Produktion verteuern.» Mit dem Güllen bei hoher Luftfeuchtigkeit und Temperaturen unter 15 Grad könnten die Ammoniakemissionen um 60% reduziert werden. Mit dem Schleppschlauch um 25%. «Der Bauer auf seinem Betrieb ist gefordert, zu beobachten und das Richtige zu tun. Dies ist von den Berner Amtsstuben aus nicht möglich», macht er deutlich.

Das sieht Kommentarschreiber Hansruedi auch so: «Wenn kein Regen in Sicht ist, kann auch der Schleppschlauch nicht helfen - im Gegenteil, man sieht die «Gülle-Mahdli» noch, wenn man das nächste Mal mit dem Mäher kommt. Da gibt es nur eines: Gülle gut verdünnen und am Abend fahren.»

 

Jauchegrube abdecken

Eine zweite geplante Vorschrift ist, dass «Einrichtungen für die Lagerung von Gülle und flüssigen Hofdüngern mit einer dauerhaft wirksamen Abdeckung zur Begrenzung der Ammoniak- und Geruchsemissionen auszustatten sind.» In Frage kämen feste Konstruktionen oder Schwimmfolien. Natürliche Schwimmschichten genügten nicht, heisst es im Entwurf. sal

 

Teure Technik zum falschen Zeitpunkt

«Unsere «Schleppschlauchprofis» güllen bei jedem Wetter. Die überbetriebliche Mechanisierung verhindert, dass ausschliesslich bei idealen Verhältnissen gegüllt werden kann», schreibt Sepplis Vater auf schweizerbauer.ch. «Leichter Regen, Niederdruck-Verteiler, Güllezusatz und leichte Maschinen bringen garantiert mehr als teure überbetriebliche Technik zum falschen Zeitpunkt», ist sich Andi sicher.

«Wenn ich mir kein so teures Gerät anschaffe und den Lohnunternehmer kommen lasse, dann wird mein Betrieb möglichst auf einmal gemäht. Dann lohnt es sich eher, das Güllen auszulagern. Die Insekten sollen sich dann zurückziehen», bringt sich der Kommentarschreiber Öko in die Diskussion ein.

Bauern müssen Verantwortung wahrnehmen

«Wir müssen die Hofdünger richtig aufbereiten, damit diese umweltverträglich und pflanzenverfügbar sind. Vorschriften helfen da nicht weiter», hält Stefan Kaufmann fest.

Anderer Meinung ist Seppetoni: «Wenn jeder Bauer seine Verantwortung wahrnehmen würde, hätten wir kein Phosphat und keine Pflanzenschutzmittel-Rückstände in den Gewässern. Somit bräuchten wir auch keine Beamten in den Amtsstuben, die uns Bauern überwachen.»

Wie denkt Ihr über den Entwurf des Bundesrats? Unterstützt Ihr den Entwurf, Gülle nur noch mit dem Schleppschlaucht auszubringen? Oder würde ein solche Vorschrift nur Nachteile mit sich bringen? Abstimmen und mitdiskutieren

Kommentare (1)

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  • Kai | 02.03.2021
    Das ist der grösste witz!! Ab besten stehen bauern alle zusammen und sagen sie hören auf die leute sollen selber schauen wo sie die eier, die milch, fleisch bekommen. Das kostet n nicht nur wenig sonder viel können ja die bauern aufhören. Mann sollte so die gülle ausbringen wie man will!!!

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